Alle Vereine im Dritten Sektor müssen das sogenannte „Einheitliche Staatliche Register des Dritten Sektors (RUNTS)“ führen. Nach erfolgter Eintragung in den Dritten Sektor müssen die Vereine das Register mit den nötigen Informationen ausfüllen. Auch ist dort innerhalb 90 Tage nach Eintragung der Jahresabschluss für das Jahr 2021 zu hinterlegen. Die Fälligkeit für die Jahresabschlüsse ab 2022 ist dann jeweils der 30.06 des darauffolgenden Jahres. In diesem Online-Fachvortrag am 08. Februar 2023 wurde anhand eines praktischen Beispiels die grundlegene Handhabung des RUNTS erklärt.
Anbei finden Sie den Link für den Onlinevortrag und eine Anleitung mit den wichtigsten Informationen.
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