Mit dem Legislativdekret Nr. 13 vom 12. Februar wurde der sogenannte Vorab-Vergleich ("concordato preventivo biennale") eingeführt. Dieser sieht vor, dass Unternehmen und Freiberufler, welche den ISA-Fragebogen in der Steuererklärung ausfüllen, für zwei Jahre im Voraus das Einkommen festlegen können. Jene im Pauschalsystem können lediglich für ein Jahr das Einkommen festlegen. Dazu stellt die Agentur der Einnahmen eine Software zur Verfügung, welche anhand verschiedener Parameter und der Einkommen des Jahres 2023 und der ISA-Note für die Jahre 2024 und 2025 ein Einkommen berechnet. Wenn der Steuerzahler diese Werte akzeptiert, werden in den Folgejahren nur jene Einkommen besteuert, unabhängig davon wie hoch das effektive Einkommen laut Gewinn- und Verlustrechnung ist. Es handelt sich somit nur um eine Kann-Bestimmung. Vorteile für den Steuerzahler ergeben sich dadurch, dass eine gewisse Planungssicherheit besteht, dass für die zwei Jahre die Kontrollmöglichkeiten seitens des Finanzamtes eingeschränkt werden und dass bei erwartenden steigenden Erlösen nur das festgesetzte Einkommen versteuert werden muss. Weiteres muss auf die positive Differenz zwischen den errechneten Einkommen jeweils für 2024 und 2025 und des Einkommens 2023 nur eine Flachsteuer ("flat tax") gezahlt werden. Es können sich somit nicht unbeträchtliche Steuervorteile ergeben. Ein Nachteil hingegen kann sein, wenn das Einkommen festgesetzt wurde, jedoch das Einkommen aufgrund einer schiefen Auftragsauflage einbricht und somit das errechnete Einkommen nicht erreicht wird. Denn es gilt der Grundsatz, dass wenn die Werte akzeptiert wurden kann nur bei außerordentlichen Sachverhalten der Vorab-Vergleich aufgelöst werden kann. Andernfalls müssen die Einkommen laut Festsetzung auf jeden Fall versteuert werden.
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