Wie bereits in unserer Mail vom 09. April mitgeteilt, können die Anträge nur mittels SPID-Zugang eingereicht werden. Deshalb haben wir Ihnen geraten, einen SPID Zugang anzulegen. Wie bereits erwähnt, kann der SPID Zugang nicht von uns angelegt werden, da dieser streng persönlich ist und nur vom Inhaber selbst beantragt werden kann. Das Land Südtirol bietet jedoch die Möglichkeit, wie oben erwähnt, dass wir als Kanzlei für Sie den Antrag einreichen können, sodass wir eine Vertretungsbefugnis haben. In diesem Fall muss der SPID-Zugang für den Antrag nicht von Ihnen zugelegt werden. Nur falls Sie den Antrag selbst einreichen wollen, dann ist der SPID unabdingbar.
In diesem Fall hier kurz einige wichtige Infos:
- Im Zuge der Registrierung ist die Benützung des eigenen E-Mail Accounts und des Smartphones unabdingbar. Sofern keine digitale Unterschrift vorliegt, muss man auch persönlich beim Postamt vorstellig werden. Solche Dienste dürfen wir als Kanzlei nicht übernehmen.
- Der SPID ersetzt nicht die digitale Unterschrift. Der SPID wird als Zugang zu verschiedenen Online-Diensten benötigt, die digitale Unterschrift benötigt man u.a. auch für das Unterschreiben von wichtigen Dokumenten;
- Der SPID läuft immer auf die Person selbst, nie auf die Gesellschaft. Wenn man bereits den persönlichen SPID eingerichtet hat, dann muss man keinen SPID für die Gesellschaft anlegen;
- Bei einer Gesellschaft muss sich der rechtliche Vertreter den SPID zulegen, welcher laut Handelskammer zur Unterschrift berechtigt ist. Bei einer Personengesellschaft mit mehreren zeichnungsberechtigten Gesellschaftern sollte derjenige den SPID anlegen, welcher auch später den Antrag vornimmt.