In unserem Sonderrundschreiben Nr. 07/2020 haben wir über den Verlustbeitrag (Zuschuss Covid-19) der Provinz Bozen berichtet. Neben dem Umsatzrückgang von mind. 50% in den Monaten März, April oder Mai 2020 war eine Voraussetzung für die Inanspruchname des Verlustbeitrages der Umsatzrückgang des gesamten Jahres 2020 gegenüber dem Vorjahr (2019) von mind. 20%. Bei Nicht-Erreichen des Umsatzrückganges besteht die Verpflichtung den bereits gewährten und in der Zwischenzeit ausbezahlten Beitrag samt angefallenen Zinsen (ohne Strafe!) zurückzuzahlen.
In diesem Fall besteht auch die Pflicht an die Provinz Bozen eine Mitteilung zu machen, welche an folgende PEC-Adresse zu richten ist: wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it
In der Mitteilung sollten die Daten des Betriebes (v.a. Steuernummer) und der gewährte bzw. ausbezahlte Betrag angegeben werden. Anschließend wird die Provinz Bozen mittels PEC-Mail über die Modalitäten der Rückzahlung informieren.
Vorgehensweise
Antrag von unserem Büro abgefasst
Falls wir für Sie den Antrag im Portal der Provinz Bozen abgefasst und eingereicht haben, werden wir im Rahmen der Abfassung der MwSt.-Erklärung 2020 den Umsatzrückgang kontrollieren. Sollte der Umsatzrückgang von 20% nicht erreicht worden sein, dann werden wir Sie in Kenntnis setzen, damit Sie die Mitteilung per PEC-Mail an die Provinz Bozen richten können.
Antrag selbst abgefasst
Falls Sie den Antrag im Portal der Provinz Bozen selbst abgefasst und eingereicht haben, dann bitten wir Sie, uns innerhalb 31.01.2021 eine Mitteilung zu machen, dass ein Antrag eingereicht wurde. Wir werden im Rahmen der Abfassung der MwSt.-Erklärung 2020 den Umsatzrückgang kontrollieren und Ihnen mitteilen, wenn der Umsatzrückgang nicht erreicht wurde, damit Sie die Mitteilung per PEC-Mail an die Provinz Bozen richten können.
Bruneck, am 19.01.2021
Dr. Thomas Graber