Mit einem Ministerialdekret wurden in kleineren Gemeinden in Südtirol Geldmittel zur Verfügung gestellt, damit diese den Detailhandel und das Handwerk unterstützen können. Die Geldmittel werden für das Jahr 2021, 2022 und 2023 gewährt. Die Praxis zeigt, dass einige Gemeinden bereits die Ausschreibung auf der Webseite veröffentlicht haben. So sind die Voraussetzungen pro Gemeinde verschieden, gleich wie die Frist für die Einreichung der Ansuchen unterschiedlich ist.
Grundsätzlich werden folgende Spesen gefördert:
- Führungsspesen des Betriebes wie Gebäudekosten (Miete, Strom, Heizung), Personalspesen, als auch andere Spesen wie Spesen des Wirtschaftsberaters;
- Ankauf und Erneuerung von Anlagen, Maschinen und Einrichtungsgegenständen und Ausstattungen für Initiativen, welche die Umstrukturierung, Modernisierung und Erweiterung erleichtern.
Der Beitrag beträgt in den meisten Fällen 100% der Ausgaben bis zu einem maximalen Betrag pro Unternehmen. Da die Geldmittel pro Gemeinde begrenzt sind, wird der Beitrag anteilsmäßig gekürzt.
Der Beitrag kann bei folgenden Gemeinden im Pustertal und Umgebung angesucht werden:
Olang | Antholz | Pfalzen | St. Lorenzen |
Percha | Welsberg | Gsies | Terenten |
Rodeneck | Lüsen | Enneberg | Toblach |
Gais | Kiens | Sexten | Prags |
Innichen | Niederdorf | Prettau* | Mühlwald* |
*Die Frist für die Ansuchen von Prettau und Mühlwald ist bereits abgelaufen
Das Ansuchen muss mittels Pec bei der Gemeinde eingereicht werden und es müssen die Belege für die Ausgaben beigelegt werden.
Es empfiehlt sich die Webseite der Gemeinden regelmäßig zu besuchen, damit die Frist für das Ansuchen der Beiträge nicht verstreicht.
Gerne können Sie uns auch eine Mail schreiben, damit wir Ihnen beim Ausfüllen des Ansuchens behilflich sein können.
Bruneck, 27.01.2021
Dr. Markus Hofer