Vereine des Dritten Sektors

Mit dem D.Lgs. 111/2017 (Reform der 5 Promille) und anschließend mit Dekret des Ministerpräsidenten vom 23. Juli 2020 wurden neue Modalitäten für die Eintragung in die Liste der 5 Promille erlassen, welche bereits letztes Jahr beachtet werden müssen. 
Es wurde eingeführt, dass im Folgejahr nach dem Inkrafttreten des Einheitlichen Register des Dritten Sektors („RUNTS“), also mit Datum 23. November 2021, die 5 Promille nicht mehr nur an Volontariats- und ONLUS-Vereine zugewiesen werden können, sondern an alle Vereine des Dritten Sektors. Die Eintragung hat nur mehr über das Portal des RUNTS zu erfolgen. 

Übergangregelung für 2023 – Infoschreiben Ministerium vom 24.03.2023

Aufgrund der Tatsache, dass alle Vereine im Volontariat und jene zur Förderung des Gemeinwesens, automatisch in das RUNTS trasmigriert werden und viele noch keine Information zur Eintragung erhalten haben, gilt beschränkt für das Jahr 2023 weiterhin die permanente Liste von 2022, damit diese Vereine keine Nachteile haben. Anbei die permanente Liste von 2022:

https://www.lavoro.gov.it/temi-e-priorita/Terzo-settore-e-responsabilita-sociale-imprese/focus-on/Cinque-per-mille/Documents/5x1000-Permanenti-2022.pdf

Das Infoschreiben weist aber auch darauf hin, dass alle Vereine, sobald eingetragen, unverzüglich die Eintragung über das Portal „RUNTS“ vornehmen müssen. Für die nächsten Jahre wird innerhalb 31. März die permanente Liste veröffentlicht, sodass auch hier gilt, dass der Verein sich nicht mehr neu eintragen lassen muss, sofern er in den Vorjahren eingetragen war. 

Modalitäten für Vereine, welche sich neu eintragen müssen

Vereine, welche neu gegründet wurden, welche in der Vergangenheit nicht eingeschrieben waren oder welche sich einfach eintragen lassen wollen, müssen innerhalb 11. April 2023 die Anmeldung vornehmen.
Für die Vereine, welche im RUNTS eingeschrieben sind bzw. erst die Eintragung im RUNTS vorgenommen haben, müssen sich für die 5 Promille direkt im RUNTS akkreditieren lassen. Die Eintragung erfolgt somit nicht mehr über ein gesondertes Modell und eine eigene Software. Anbei der Link zu diesem Register:
https://servizi.lavoro.gov.it/Public/login?retUrl=https://servizi.lavoro.gov.it/&App=ServiziHome

Im Anhang zu diesem Rundschreiben wird eine kurze Beschreibung beigelegt, wie die Eintragung vorzunehmen ist.

Wichtig: Für die Eintragung benötigt es zwingend den Spid des rechtlichen Vertreters. 

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