Steuergutschrift für denkmalgeschützte Gebäude

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 73 vom 25/05/2021 wurde jeweils für die Jahre 2021 und 2022 ein Fond, in Höhe von 1 Million Euro, zum Schutz, der Instandhaltung und Restaurierung von Immobilien mit historischem und künstlerischen Interesse, sogenannte denkmalgeschützte Gebäude (gemäß Legislativdekret Nr. 42 vom 22/01/2004), bereitgestellt.

Natürliche Personen, die in irgendeiner Eigenschaft Eigentümer einer solchen Immobilie sind, erhalten für die getätigten Ausgaben, im Zuge des Schutzes, der Instandhaltung und Restaurierung der Immobilie, eine Steuergutschrift von 50 Prozent pro Immobilie, bis zu einem Maximalbetrag von 100.000 Euro und innerhalb des bereitgestellten förderfähigen Betrages von 1 Million Euro pro Jahr.

Die Immobilie darf nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden.

Die Steuergutschrift kann mittels F24 verrechnet werden. Sollte die Steuergutschrift nicht direkt genutzt werden, so kann sich der Begünstigte auch dafür entscheiden, die Steuergutschrift an andere Subjekte, einschließlich Kreditinstitute oder Finanzintermediäre, abzutreten (auch nur einen Teil davon).

Die Steuergutschrift ist nicht mit anderen öffentlichen Beiträgen oder Zuschüssen kumulierbar.

Um die Steuergutschrift in Anspruch nehmen zu können, muss elektronisch ein Antrag auf Anerkennung vom 01. Februar – 28 Februar 2022 beim „Ministero della cultura - Direzione generale archeologia belle arti e paesaggio del Ministero della cultura“, kurz “DG ABAP” eingereicht werden. Die Anträge können somit mittels PEC an die Adresse fondorestauro@mailcert.beniculturali.it versendet werden, wobei das beiliegende Formular auszufüllen und beizulegen ist. Neben dem auszufüllenden Formular müssen außerdem noch folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • ein auf gestempeltem Papier ausgefüllter und digital unterschriebener Antrag mit den Angaben zum Grundstück und der Steuernummer des Antragstellers;
  • Angaben und Einzelheiten der Maßnahme;
  • Kopie der Genehmigung für das Restaurierungsprojekt;
  • Erklärung über das Nichtvorliegen von anderen Beiträgen;
  • eine vom Architekten unterzeichnete Erklärung über den Beginn und Abschluss der Arbeiten;
  • eine vom Architekten unterzeichnete eidesstattliche Erklärung mit Angabe der durchgeführten Arbeiten, für welche der Zuschuss beantragt wird;
  • ein vom Architekten unterzeichnetes Verzeichnis der Arbeiten und den jeweiligen Kosten, für die die Steuergutschrift beantragt wird;
  • eine fotografische Dokumentation;
     

Die erhaltenen Anträge werden von der „DG ABAP“ innerhalb 10 Tage, ab Erhalt des Antrages, an das zuständige territoriale Amt für Archäologie, bildende Kunst und Landschaft übermittelt, welches dann die Zulässigkeit überprüft. Innerhalb 60 Tage nach Übermittlung, teilt das zuständige territoriale Amt der Generaldirektion der „DG ABAP“ den Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben mit. Danach werden innerhalb der nächsten 60 Tage die Steuergutschriften, nach Reihenfolge der Antragstellung (bis die verfügbaren Ressourcen erschöpft sind), den Begünstigten zugeteilt. Dem Steueramt teilt das „DG ABAP“ außerdem mit, welchen Subjekten die Steuergutschrift zusteht.

Die Steuergutschrift kann ab dem zehnten Tag (ab Mitteilung über die Anerkennung), mittels F24 verrechnet werden. Außerdem muss der Betrag in der Steuererklärung angegeben werden.

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