Steuergutschrift für den Kauf und der Installation von Wasseraufbereitungsanlagen

Um den übermäßigen Wasserverbrauch und den Verbrauch von Plastikflaschen zu verringern, wurde vom Gesetzesgeber, durch das Haushaltsgesetz für das Jahr 2021, ein Bonus in Form einer Steuergutschrift in Höhe von 50% erlassen.

Die Steuergutschrift entsteht durch den Kauf und der Installation von Wasseraufbereitungsanlagen. Hierzu zählen die Installation von Systemen zur Filterung, Mineralisierung, Kühlung oder Zugabe von Kohlendioxid, die darauf abzielen, die Qualität des gelieferten Wassers für den menschlichen Gebrauch zu verbessern.

Mit dem Haushaltsgesetz für das Jahr 2022 wurde der Bonus bis 2023 verlängert, somit auch für die Jahre 2022 und 2023.

Der Höchstbetrag der Ausgaben beträgt

  • 1.000,00 Euro für jede Immobilie, von natürlichen Personen;
  • 5.000,00 Euro für jede gewerblich oder institutionell genutzte Immobilie, für Gewerbetreibende, Künstler und Freiberufler, sowie öffentliche Einrichtungen;


Der Betrag der getätigten Ausgaben muss durch eine elektronische Rechnung oder ein Handelsdokument belegt werden, auf dem die Steuernummer des Antragstellers angegeben ist. Sollten die Ausgaben vor dem 16. Juni 2021 getätigt worden sein, so kann die Angabe der Steuernummer auf der Rechnung oder dem Handelsbeleg ergänzt werden. Die Zahlung muss mittels Bank- oder Postüberweisung bzw. durch andere bargeldlose Zahlungssysteme erfolgen.

Der Betrag der erstattungsfähigen Ausgaben muss dem Steueramt innerhalb dem 1. Februar und 28. Februar mitgeteilt werden. Innerhalb von 10 Tagen nach Einreichung des Antrags teilt das Steueramt dem Begünstigten die Annahme oder Ablehnung des Bonus mit.

Die Steuergutschrift kann dann mittels F24 verrechnet werden. Bei nicht gewerblich oder selbständig tätigen Personen kann der Bonus auch in der Steuererklärung, für das Jahr in welchem die Ausgaben entstanden sind, sowie in Folgejahren bis zur vollständigen Ausschöpfung, geltend gemacht werden.

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