Wie in unserem Rundschreiben Nr. 11/2022 erläutert wurden neben den Fördermaßnahmen für Energiekosten auch Maßnahmen zur Bekämpfung der steigenden Treibstoffpreise ergriffen. Diese Fördermaßnahmen betreffen Transportunternehmen auf Rechnung Dritter („Trasporto conto terzi“) für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 7,5 t, einer Emissionskategorie Euro 5 und höher, und drücken sich auch in Form einer zu verrechnenden Steuergutschrift aus.
Zum einen gibt es eine Steuergutschrift für den Ankauf von der Treibstoffkomponente AdBlue für das gesamte Jahr 2022, zum anderen eine Steuergutschrift für den Ankauf von Dieseltreibstoff im 1. Trimester 2022. Betreffend die Steuergutschrift für den Ankauf von Dieseltreibstoff sind inzwischen die Richtlinien für die Antragstellung veröffentlicht worden, wobei darauf im Anschluss näher eingegangen wird.
Steuerguthaben 15% für Ankauf Treibstoffkomponente AdBlue (Art. 6, DL 17/2022)
- Betrifft: Ankauf AdBlue Jahr 2022
- Voraussetzungen:
- Transportunternehmen auf Rechnung Dritter („Trasporto conto
terzi“)
- LKW mit Gewicht von mehr als 7,5 t
- LKW mit Emissionskategorie Euro 5 und höher - Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex und Bezugsjahr noch zu definieren
Hinweis: Betreffend die Vorgehensweise zur Erlangung dieser Steuergutschrift gibt es noch keine Vorgaben. Diese sollten im Laufe der nächsten Monate veröffentlicht werden. Wir werden entsprechend informieren.
Steuerguthaben 28% für Ankauf Dieseltreibstoff (Art. 3, DL 50/2022)
- Betrifft: Ankauf Dieseltreibstoff 1. Trimester 2022
- Voraussetzungen:
- Transportunternehmen auf Rechnung Dritter („Trasporto conto
terzi“)
- LKW mit Gewicht von mehr als 7,5 t
- LKW mit Emissionskategorie Euro 5 und höher
- Eintragung im nationalen Verzeichnis der Transportunternehmen
(„Albo nazionale degli autotrasportatori“) und im nationalen
elektronischen Verzeichnis („Registro elettronico nazionale“ – REN). - Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex und Bezugsjahr noch zu definieren
Hinweise:
- Die Bemessung der Steuerguthaben erfolgt auf Grundlage von
Rechnungen und der dort ausgewiesenen MwSt.-Grundlage. Der
Betrag
der MwSt. ist nicht zu berücksichtigen.
- Der Steuerkodex für die Verrechnung mit F24 muss noch
veröffentlicht werden. Erst danach kann die Verrechnung
vorgenommen
werden.
Allgemeine Infos zur Antragstellung
Zur Erlangung der Steuergutschrift für den Ankauf von Dieseltreibstoff muss über die Plattform der Zoll- und Monopolagentur ein Antrag eingereicht werden. Der Antrag kann ab 12.09.2022 eingereicht werden, wobei das Portal für die Antragstellung für 30 Tage offen bleibt.
Wichtig: Der Einstieg ins Portal und die Antragstellung müssen durch den rechtlichen Vertreter des Unternehmens und mittels SPID, CIE oder CNS erfolgen. Es besteht keine Möglichkeit eine Vollmacht einzurichten.
Der bereitgestellte Geldtopf für diese Steuergutschrift beträgt insgesamt Euro 496.945.000. Die Anträge werden nach chronologischer Reihenfolge laut Einreichung bearbeitet. Die Steuergutschriften werden solange gewährt bis der Geldtopf ausgeschöpft ist. Deswegen sollten die Anträge so zeitnah wie möglich eingereicht werden.
Nach Einreichung des Antrages und Zusage für der Steuergutschrift wird die Zoll- und Monopolagentur den Betrag der Steuergutschrift an die Agentur der Einnahmen mitteilen. Innerhalb von 10 Tagen sollte der Betrag im Steuerpostfach („Cassetto fiscale“) aufscheinen und zur Verrechnung mittels Einzahlungsvordruck Mod. F24 zur Verfügung stehen.
Praktische Umsetzung der Antragstellung
Das Portal für die Antragstellung ist zur Zeit noch nicht verfügbar, weswegen der praktische Ablauf nicht ausprobiert werden konnte. Von der Zoll- und Monopolagentur wurde ein diesbezüglicher Leitfaden veröffentlicht aus welchem der Ablauf der Antragstellung hervorgeht. Dieser Leitfaden liegt diesem Rundschreiben bei.
Zugang Portal
Die Antragstellung hat über eine eigens eingerichtete Plattform der Zoll- und Monopolagentur (www.creditoautotrasportatori.adm.gov.it) zu erfolgen. Der Einstieg ins Portal hat durch den rechtlichen Vertreter mittels SPID, CIE oder CNS zu erfolgen.
Einzureichende Unterlagen
Im Zuge der Antragstellung müssen zwei vorgefertigte Listen bzw. Tabellen im CSV-Format (Achtung: Dateien im Excel-Format .XLS oder .XLSX werden nicht akzeptiert!) hochgeladen werden. In einer Liste sind die einzelnen Rechnungen anzugeben, in der anderen Liste die relevanten betankten Fahrzeuge. Gemäß Leitfaden werden ausschließlich diese beiden Listen für den Antrag benötigt. Trotzdem empfehlen wir auch die Rechnungen im XML-Format bzw. die Rechnungen von ausländischen Lieferanten im PDF-Format bereitzustellen, für den Fall dass auch diese bei Antragstellung hochgeladen werden müssen.
Wichtig: Für das CSV-Format muss dabei folgender Dateityp verwendet werden: „.csv (Trennzeichen-getrennt)“ bzw. „.csv (delimitato da separatore di elenco“).
Für die beiden Listen wird im Anhang zum Rundschreiben eine Vorlage im CSV-Format bereitgestellt. In diesen Vorlagen sind einige Beispieldaten enthalten welche beim Ausfüllen überschrieben werden können bzw. müssen. Beim Abspeichern muss geachtet werden dass das korrekte Datei-Format verwendet wird. Die beiden Listen sind mit folgenden Dateinamen abzuspeichern: „fatture.csv“ und „targhe.csv“
Vorgaben zum Ausfüllen der Listen
Unter dem Link https://www.adm.gov.it/portale/-/credito-d-imposta-per-gli-autotrasportatori finden sich einige Unterlagen (u.a. Frage-Antworten-Katalog) welche für das Ausfüllen der Listen hilfreich sein können. Nachfolgend kurz zusammengefasst die wichtigsten Vorgaben:
Liste Rechnungen („fatture“)
Beispiel:
Identificativo_SDI_fattura | Tipo_fattura | Importo_fattura | Importo_a_rimborso |
123456789 | CARB | 50.512,87 | 45.962,45 |
9876543210 | NO CARB | 152.036,00 | 99.749,99 |
… | … | … | … |
- Pro Rechnung ist eine Zeile auszufüllen
- Es können nur die Rechnungen des 1. Trimesters 2022
berücksichtigt werden, d.h. es zählt das Rechnungsdatum welches
zwischen 01.01.2022
und 31.03.2022 liegen muss
- Bei elektronischen Rechnungen ist die SDI-Nummer („Identificativo
SDI“) anzugeben, bei Rechnungen in Papierform (z.B. UTA, DKV) die
Rechnungsnummer mit dem Präfix „net-„ (z.B.
Rechnungsnummer 123456 muss mit „net-123456“ angegeben
werden)
- In der Spalte „Tipo_fattura“ muss die Werte „CARB“ oder „NO
CARB“ angegeben werden:
o CARB: wenn auf Rechnung (bzw. den Anlagen zur Rechnung)
die Fahrzeugkennzeichen angegeben sind
o NO CARB: wenn auf Rechnung (bzw. den Anlagen zur
Rechnung) die Fahrzeugkennzeichen nicht angegeben sind
- Sämtliche Beträge in den Spalten „Importo_fattura“ und
„Importo_a_rimborso“ sind inkl. MwSt. auszuweisen
Hinweis: Bei Rechnungen von ausländischen Lieferanten welche
ohne MwSt. gem. Art. 17, Abs. 2, DPR 633/72 ausgestellt werden,
muss zum
Rechnungsbetrag die MwSt. hinzugerechnet werden
- In der Spalte „Importo_fattura“ ist immer der gesamte
Rechnungsbetrag anzugeben
- In der Spalte „Importo_a_rimborso“ ist der Betrag anzugeben
welcher als Grundlage für die Berechnung der Steuergutschrift dient.
Die
Treibstoffspesen für nicht relevante Fahrzeuge, sowie die
Treibstoffkomponente AdBlue sind hier nicht zu berücksichtigen.
Liste Fahrzeuge („targhe“)
Beispiel:
Identificativo_SDI_fattura | Targa | Contratto_di_noleggio | Codice_paese_automezzo |
123456789 | DX123SV | NO | IT |
123456789 | FA123ER | SI | IT |
9876543210 | GA987SD | NO | IT |
9876543210 | DV987FA | NO | IT |
- Für jede Rechnung ist pro Fahrzeug eine Zeile zu erstellen
- Die SDI-Nummer der Rechnung muss der Angabe in der Liste der
Rechnungen entsprechen
- In der Spalte „Contratto_di_noleggio“ ist der Wert „SI“ nur
anzugeben wenn es sich um ein Mietfahrzeug handelt. Bei Leasing
ist der Wert „NO“ anzugeben
- In der Spalte „Codice_paese_automezzo“ ist das Länderkürzel das
Staates anzugeben in welchem das Fahrzeug immatrikuliert ist. In
der Regel sollte hier der Wert „IT“ für Italien anzugeben sein.
Interne Kunden
Jene Kunden, für welche wir die Buchhaltung führen, werden durch den zuständigen Buchhalter überprüft und gegebenenfalls kontaktiert, falls die Berechnung und Vorbereitung der Unterlagen für die Antragstellung in Frage kommt.
Externe Kunden
Kunden, welche die Buchhaltung selbst führen, bitten wir uns mitzuteilen, ob wir die Vorbereitung der Unterlagen für die Antragstellung vornehmen sollen. In diesem Fall benötigen wir folgende Unterlagen:
- Rechnungen für die Ankäufe von Treibstoff im entsprechenden
Zeitraum
- Kraftfahrzeugscheine der betroffenen Fahrzeuge
- Falls interne Tankstelle: Auflistung Betankungen pro betroffenem
Fahrzeug im entsprechenden Zeitraum
Honorar
Für die Kontrolle, die Vorbereitung der Unterlagen für die Antragstellung, sowie die Verrechnung der jeweilgen Steuergutschrift wird ein Honorar von 120,00 Euro zzgl. Fürsorgebeitrag 4% und MwSt. 22% verrechnet.
Bruneck, am 09.09.2022
Verfasser: Dr. Thomas Graber