Steuerguthaben Transportunternehmen 2022 - AdBlue

Wie bereits in unseren Rundschreiben Nr. 11/2022, Nr. 12/2022 und Nr. 14/2022 erläutert wurden auch Maßnahmen zur Bekämpfung der steigenden Treibstoffpreise ergriffen. Diese Fördermaßnahmen betreffen Transportunternehmen auf Rechnung Dritter („Trasporto conto terzi“) für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 7,5 t, einer Emissionskategorie Euro 5 und höher, und drücken sich auch in Form einer zu verrechnenden Steuergutschrift aus.
Gemäß Dekret Nr. 17/2022 gibt es eine Steuergutschrift für den Ankauf der Treibstoffkomponente AdBlue für das gesamte Jahr 2022. Hierfür konnte zwischen dem 4. und 29. November 2022 über die vorgesehene Plattform der Zoll- und  Monopolagentur (www.creditoautotrasportatori.adm.gov.it) ein Antrag eingereicht werden.
Nachdem die Antragstellung vor Beendigung des Jahres 2022 zu erfolgen hatte, konnten die Spesen für den Zeitraum der Antragstellung bis Ende 2022 nicht berücksichtigt werden, obwohl das Gesetz die Steuergutschrift für das gesamte Jahr 2022 vorgesehen hatte.
Mit Ministerialdekret Nr. 192 vom 11. Mai 2023 wurde nun die Möglichkeit geschaffen für die bei der Antragsstellung in 2022 noch nicht berücksichtigten Spesen betreffend das Jahr 2022 einen Ergänzungsantrag zu stellen. Dabei besteht für jene Transportunternehmen welche in 2022 keinen Antrag gestellt hatten auch die Möglichkeit einen Antrag für das gesamte Jahr 2022 zu stellen.

Steuerguthaben 15% für Ankauf Treibstoffkomponente AdBlue (Art. 6, DL 17/2022)

  • Betrifft: Ankauf AdBlue Jahr 2022
  • Voraussetzungen:
           o  Transportunternehmen auf Rechnung Dritter („Trasporto
               conto terzi“)
           o  LKW mit Gewicht von mehr als 7,5 t
           o  LKW mit Emissionskategorie Euro 5 und höher
           o  Eintragung im nationalen Verzeichnis der Transportunternehmen
               („Albo nazionale degli autotrasportatori“) und im nationalen
               elektronischen Verzeichnis („Registro elettronico nazionale“ – REN).
  • Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex und Bezugsjahr noch zu definieren

Hinweise:
      -    Die Bemessung der Steuerguthaben erfolgt auf Grundlage von
           Rechnungen und der dort ausgewiesenen MwSt.-Grundlage. Der
           Betrag der MwSt. ist nicht zu berücksichtigen.
      -    Die Steuergutschriften zählen nicht zur Bemessungsgrundlage für die
           Einkommenssteuer IRPEF/IRES und für die regionale
           Wertschöpfungssteuer IRAP;
      -    Die Steuergutschriften sind kumulierbar mit anderen Förderungen,
           welche diesselben Kosten betreffen. Kumuliert dürfen die Förderungen
           die getätigten Spesen nicht überschreiten.
      -    Der Steuerkodex für die Verrechnung mit F24 muss noch
           veröffentlicht werden. Erst danach kann die Verrechnung
           vorgenommen werden. 

Allgemeine Infos zur Antragstellung
Zur Erlangung der Steuergutschrift für den Ankauf der Treibstoffkomponente AdBlue muss über die Plattform der Zoll- und Monopolagentur ein Antrag eingereicht werden. Der Antrag kann ab 17. Mai 2023 (15:00 Uhr) eingereicht werden, wobei das Portal für die Antragstellung bis 7. Juni 2023 (24:00 Uhr) offen bleibt.
Der insgesamt bereitgestellte Geldtopf für diese Steuergutschrift beträgt weiterhin Euro 29.600.000. Die Anträge werden nach chronologischer Reihenfolge laut Einreichung bearbeitet. Die Steuergutschriften werden solange gewährt bis der Geldtopf ausgeschöpft ist. Deswegen sollten die Anträge so zeitnah wie möglich eingereicht werden.
Nach Einreichung des Antrages und Zusage für der Steuergutschrift wird die Zoll- und Monopolagentur den Betrag der Steuergutschrift an die Agentur der Einnahmen mitteilen. Innerhalb von 10 Tagen sollte der Betrag im Steuerpostfach („Cassetto fiscale“) aufscheinen und zur Verrechnung mittels Einzahlungsvordruck Mod. F24 zur Verfügung stehen.

Zugang Portal
Die Antragstellung hat über die Plattform der Zoll- und Monopolagentur (www.creditoautotrasportatori.adm.gov.it) zu erfolgen. Der Einstieg ins Portal muss dabei durch den rechtlichen Vertreter mittels SPID, CIE oder CNS erfolgen.
Wichtig: Es besteht keine Möglichkeit eine Vollmacht für den Zugang zum Portal einzurichten.

Einzureichende Unterlagen
Wie für den Antrag um Steuerbonus für den Ankauf von Dieseltreibstoff müssen im Zuge der Antragstellung zwei vorgefertigte Listen bzw. Tabellen im CSV-Format (Achtung: Dateien im Excel-Format .XLS oder .XLSX werden nicht akzeptiert!) hochgeladen werden. In einer Liste sind die einzelnen Rechnungen anzugeben, in der anderen Liste die relevanten betankten Fahrzeuge. 
Wichtig: Für das CSV-Format muss dabei folgender Dateityp verwendet werden: „.csv (Trennzeichen-getrennt)“ bzw. „.csv (delimitato da separatore di elenco“).
Vorlagen für diese Listen können Sie aus dem Anhang unseres Rundschreibens Nr. 12/2022 entnehmen. Die beiden Listen sind mit folgenden Dateinamen abzuspeichern: „fatture.csv“ und „targhe.csv“

Vorgaben zum Ausfüllen der Listen
In unserem Rundschreiben Nr. 12/2022 und unter dem Link https://www.adm.gov.it/portale/-/credito-d-imposta-per-gli-autotrasportatori finden sich Informationen und Unterlagen (u.a. Frage-Antworten-Katalog) welche für das Ausfüllen der Listen hilfreich sein können. 

Interne Kunden
Jene Kunden, für welche wir die Buchhaltung führen, werden durch den zuständigen Buchhalter überprüft und gegebenenfalls kontaktiert, falls die Berechnung und Vorbereitung der Unterlagen für die Antragstellung in Frage kommt. 

Externe Kunden
Kunden, welche die selbst Buchhaltung führen, bitten wir uns mitzuteilen, ob wir Vorbereitung der Unterlagen für die Antragstellung vornehmen sollen. In diesem Fall benötigen wir folgende Unterlagen:
     -    Rechnungen für die Ankäufe von AdBlue im entsprechenden Zeitraum
     -    Kraftfahrzeugscheine der betroffenen Fahrzeuge
     -    Falls interne Tankstelle: Auflistung Betankungen pro betroffenem
          Fahrzeug im entsprechenden Zeitraum

Honorar
Für die Kontrolle, die Vorbereitung der Unterlagen für die Antragstellung, sowie die Verrechnung der jeweilgen Steuergutschrift wird ein Honorar von Euro 250,00 zzgl. Fürsorgebeitrag 4% und MwSt. 22% verrechnet.
 

Bruneck, am 17.05.2023
Verfasser: Dr. Thomas Graber

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