Mit dem Dekret „Lavoro“ (DL Nr. 48/2023) wurde für Personentransportunternehmen („trasporto di persone“) ein Steuerbonus im Ausmaß von 12% für den Ankauf von Dieseltreibstoff betreffend das 2. Semester 2022 eingeführt. Der Antrag musste bekanntlich über eine eigens eingerichtete Plattform der Zoll- und Monopolagentur im Zeitraum vom 14.09.2023 bis 04.10.2023 eingereicht werden. Gegen Ende November wurde von der Agentur der Einnahmen schlussendlich der Steuerkodex für die Verrechnung des Steuerguthabens veröffentlicht. Gleichzeitig wurden die gewährten Steuergutschriften in das Steuerpostfach ("Cassetto fiscale") übernommen. Infolge dessen können diese Steuergutschriften ab nun mittels Einzahlungsvordruck Mod. F24 verrechnet werden.
- Die Steuergutschriften zählen nicht zur Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer IRPEF/IRES und für die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP;
- Die Steuergutschriften sind kumulierbar mit anderen Förderungen, welche diesselben Kosten betreffen. Kumuliert dürfen die Förderungen die getätigten Spesen nicht überschreiten.
Bruneck, am 07.12.2023
Verfasser: Dr. Thomas Graber