Mit dem Dekret „Lavoro“ (DL Nr. 48/2023) wurden neue Maßnahmen zur Bekämpfung der steigenden Treibstoffpreise im Jahr 2022 eingeführt, wobei diese nun auch Personentransportunternehmen („trasporto di persone“) betreffen.
Nachfolgend die Eckdaten zum Steuerguthaben und zur Antragsstellung.
Steuerguthaben 12% für Ankauf Dieseltreibstoff (Art. 34, DL 48/2023)
Betrifft: Ankauf Dieseltreibstoff 2. Trimester 2022
Voraussetzungen:
- Personentransportunternehmen
- Fahrzeuge mit Emissionskategorie Euro 5 und höher
- Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex und Bezugsjahr noch zu definieren
Antragstellung:
Bezüglich Form und Frist für die Antragstellung, sowie die Form der Verwendung der Steuerguthaben müssen vom zuständigen Ministerium die Richtlinien noch veröffentlicht werden. Nach Veröffentlichung dieser Richtlinien werden wir Sie entsprechend informieren.
Hinweise:
- Die Bemessung der Steuerguthaben erfolgt auf Grundlage von Rechnungen und der dort ausgewiesenen MwSt.-Grundlage. Der Betrag der MwSt. ist nicht zu berücksichtigen.
- Die Steuergutschriften zählen nicht zur Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer IRPEF/IRES und für die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP;
- Die Steuergutschriften sind kumulierbar mit anderen Förderungen, welche diesselben Kosten betreffen. Kumuliert dürfen die Förderungen die getätigten Spesen nicht überschreiten.
- Der Steuerkodex für die Verrechnung mit F24 muss noch veröffentlicht werden. Erst danach kann die Verrechnung vorgenommen werden.