Steuerguthaben 45% für gasintensive Unternehmen (L. 197/2022)
- Betrifft: Gasverbrauch I. Trimester 2023
- Voraussetzungen:
o Unternehmen mit Gasverbrauch im 4. Trimester 2022 von mehr
als 23.645,5 m³
o Ausübung einer Tätigkeit laut Anhang 1 des Ministeriums für
ökologischen Übergang (MiTE)
o Ateco Kodex zwischen 05.10 und 32.99
o Mehrkosten
o Anstieg von mindestens 30% des durchschnittlichen
Gasreferenzpreises (MI-GAS), veröffentlicht von
GME, im 4. Trimester 2022 gegenüber dem 4. Trimester 2019 - Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex noch zu definieren – Bezugsjahr 2023
Steuerguthaben 45% für nicht gasintensive Unternehmen (L. 197/2022)
- Betrifft: Gasverbrauch I. Trimester 2023
- Voraussetzungen:
o Subjekte dürfen nicht als energieintensive Unternehmen gelten
o Mehrkosten
o Anstieg von mindestens 30% des durchschnittlichen
Gasreferenzpreises (MI-GAS), veröffentlicht von
GME, im 4. Trimester 2022 gegenüber dem 4. Trimester 2019 - Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex noch zu definieren – Bezugsjahr 2023
Interne Kunden
Jene Kunden, für welche wir die Buchhaltung führen, werden durch den zuständigen Buchhalter überprüft und gegebenenfalls kontaktiert, falls die Berechnung und Ermittlung des Steuerguthabens in Frage kommt.
Externe Kunden
Kunden, welche die Buchhaltung selbst führen, bitten wir uns mitzuteilen, ob wir die Berechnung des Steuerguthabens vornehmen sollen. Sollten wir die Berechnung vornehmen, dann benötigen wir die Rechnungen betreffend die einzelnen Vergleichs- und Verbrauchszeiträume, abhängig vom der jeweiligen Steuergutschrift. Z.B. werden für nicht energieintensiven Unternehmen die Rechnungen betreffend den Stromverbrauch vom 4. Trimester 2019 und 4. Trimester 2022 bzw. vom I. Trimester 2023 benötigt, wenn die Berechnung des Steuerbonus für das I. Trimester 2023 gemacht werden soll. Dabei benötigen wir die Rechnungen aus welcher der Anschluss (kW), sowie die einzelnen Stromkomponenten hervorgehen. In der Regel handelt es sich um die Rechnung im PDF-Format welche der elektronischen Rechnung beiliegt.
Gerne können Sie um Mitteilung des Betrages der Steuergutschrift beim Strom- bzw. Gaslieferanten beantragen und uns diese Mitteilung zukommen lassen, damit wir die Steuergutschrift für die Verwendung mit Einzahlungsvordruck Mod. F24 übernehmen können.
Honorar
Für die Kontrolle, die Berechung und die Verrechnung der jeweiligen Steuergutschrift wird ein Honorar von 90,00 Euro zzgl. Fürsorgebeitrag 4% und MwSt. 22% pro Stromanschluss verrechnet.