Steuerguthaben Gasverbrauch 1. Trimester 2023

Steuerguthaben 45% für gasintensive Unternehmen (L. 197/2022)

  • Betrifft: Gasverbrauch I. Trimester 2023
  • Voraussetzungen:
            o    Unternehmen mit Gasverbrauch im 4. Trimester 2022 von mehr
                  als 23.645,5 m³
            o    Ausübung einer Tätigkeit laut Anhang 1 des Ministeriums für
                  ökologischen Übergang (MiTE)
            o    Ateco Kodex zwischen 05.10 und 32.99
            o    Mehrkosten
            o    Anstieg von mindestens 30% des durchschnittlichen
                  Gasreferenzpreises (MI-GAS), veröffentlicht von
                  GME, im 4. Trimester 2022 gegenüber dem 4. Trimester 2019
  • Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex noch zu definieren – Bezugsjahr 2023

Steuerguthaben 45% für nicht gasintensive Unternehmen (L. 197/2022)

  • Betrifft: Gasverbrauch I. Trimester 2023
  • Voraussetzungen:
            o    Subjekte dürfen nicht als energieintensive Unternehmen gelten
            o    Mehrkosten
            o    Anstieg von mindestens 30% des durchschnittlichen
                  Gasreferenzpreises (MI-GAS), veröffentlicht von
                  GME, im 4. Trimester 2022 gegenüber dem 4. Trimester 2019
  • Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex noch zu definieren – Bezugsjahr 2023

Interne Kunden
Jene Kunden, für welche wir die Buchhaltung führen, werden durch den zuständigen Buchhalter überprüft und gegebenenfalls kontaktiert, falls die Berechnung und Ermittlung des Steuerguthabens in Frage kommt.

Externe Kunden
Kunden, welche die Buchhaltung selbst führen, bitten wir uns mitzuteilen, ob wir die Berechnung des Steuerguthabens vornehmen sollen. Sollten wir die Berechnung vornehmen, dann benötigen wir die Rechnungen betreffend die einzelnen Vergleichs- und Verbrauchszeiträume, abhängig vom der jeweiligen Steuergutschrift. Z.B. werden für nicht energieintensiven Unternehmen die Rechnungen betreffend den Stromverbrauch vom 4. Trimester 2019 und 4. Trimester 2022 bzw. vom I. Trimester  2023 benötigt, wenn die Berechnung des Steuerbonus für das I. Trimester 2023 gemacht werden soll. Dabei benötigen wir die Rechnungen aus welcher der Anschluss (kW), sowie die einzelnen Stromkomponenten hervorgehen. In der Regel handelt es sich um die Rechnung im PDF-Format welche der elektronischen Rechnung beiliegt.
Gerne können Sie um Mitteilung des Betrages der Steuergutschrift beim Strom- bzw. Gaslieferanten beantragen und uns diese Mitteilung zukommen lassen, damit wir die Steuergutschrift für die Verwendung mit Einzahlungsvordruck Mod. F24 übernehmen können.

Honorar
Für die Kontrolle, die Berechung und die Verrechnung der jeweiligen Steuergutschrift wird ein Honorar von 90,00 Euro zzgl. Fürsorgebeitrag 4% und MwSt. 22% pro Stromanschluss verrechnet.

 

 

 

ATATCHITALYBOZENBRUNECKTOBLACHSAND IN TAUFERS
Öffnungszeiten
  • Montag - Donnerstag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
  • 14:30 - 17:00 Uhr
  • Freitag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
Bruneck
Nordring 25 - I - 39031
Fax.: +39 0474 572 399
Routenplaner
Bozen
Südtirolerstraße 40 - I - 39100
Fax.: +39 0474 572 389
Routenplaner
Sand in Taufers
Rathausstraße 4 - I - 39032
Fax.: +39 0474 572 397
Routenplaner
Toblach
Gebrüder Baur Straße 1 - I - 39034
Routenplaner