- Steuerguthaben 20% für energieintensive Unternehmen (Art. 15, DL Nr. 4/2022)
Betrifft: Energieverbrauch 1. Trim. 2022
Voraussetzungen:
- Jahresenergieverbrauch > 1 GW/h
- Ausübung Tätigkeit lt. Anhängen 3 oder 5 der Mitteilung der EU-
Kommission 2014/C 200/01 oder Aufscheinen in Listen der
energieintensiven Unternehmen CSEA (Jahre 2013/14)
- Anstieg von mindestens 30% des Durchschnittspreises Strom pro kWh
per Stromkomponente, abzüglich Steuern und Subventionen, im 4.
Trimester 2021 gegenüber dem 4. Trimester 2019
Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex 6960 – Bezugsjahr 2022
Hinweis: diese Steuergutschrift kann auch für die selbst erzeugte und für den Eigenverbrauch genützte Energie verwendet werden.
- Steuerguthaben 25% für energieintensive Unternehmen (Art. 4, DL 17/2022
Betrifft: Energieverbrauch 2. Trim. 2022
Voraussetzungen:
- Jahresenergieverbrauch > 1 GW/h
- Ausübung Tätigkeit lt. Anhängen 3 oder 5 der Mitteilung der EU-
Kommission 2014/C 200/01 oder Aufscheinen in Listen der
energieintensiven Unternehmen CSEA (Jahre 2013/14)
- Anstieg von mindestens 30% des Durchschnittspreises Strom pro
kWh per Stromkomponente, abzüglich Steuern und Subventionen,
im 1. Trimester 2022 gegenüber dem 1. Trimester 2019
Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex 6961 – Bezugsjahr 2022
- Steuerguthaben 15% für nicht energieintensive Unternehmen (Art. 3, DL 21/2022)
Betrifft: Energieverbrauch 2. Trim. 2022
Voraussetzungen:
- Subjekte dürfen nicht als energieintensive Unternehmen gelten
- Stromanschluss von 16,5 kW oder höher
Achtung: bestehen mehrere Stromanschlüsse, dann gilt der Steuerbonus
nur für die Stromanschlüsse mit 16,5 kW und höher
- Anstieg von mindestens 30% des Durchschnittspreises Strom pro kWh
per Stromkomponente, abzüglich Steuern und Subventionen, im 1.
Trimester 2022 gegenüber dem 1. Trimester 2019
Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex 6963 – Bezugsjahr 2022