Steuerguthaben 40% für energieintensive Unternehmen (Art. 1, DL 144/2022)
- Betrifft: Energieverbrauch Oktober/November 2022
- Voraussetzungen:
o Jahresenergieverbrauch > 1 GW/h
o Ausübung Tätigkeit lt. Anhängen 3 oder 5 der Mitteilung der EU-
Kommission 2014/C 200/01 oder Aufscheinen in Listen der
energieintensiven Unternehmen CSEA (Jahre 2013/14)
o Anstieg von mindestens 30% des Durchschnittspreises Strom pro
kWh per Stromkomponente, abzüglich Steuern und Subventionen, im
3. Trimester 2022 gegenüber dem 3. Trimester 2019 - Verwendung Guthaben: F24 – Steuerkodex 6983 – Bezugsjahr 2022
Steuerguthaben 30% für nicht energieintensive Unternehmen (Art. 1, DL 144/2022)
- Betrifft: Energieverbrauch Oktober/November 2022
- Voraussetzungen:
o Subjekte dürfen nicht als energieintensive Unternehmen gelten
o Stromanschluss von 4,5 kW oder höher
o Achtung: sofern mehrere Anschlüsse vorhanden sind (einer davon
mit mind. 4,5 kW), dann kann der Steuerbonus auch für die
Anschlüsse
mit weniger als 4,5 kW in Anspruch genommen werden
o Anstieg von mindestens 30% des Durchschnittspreises Strom pro
kWh per Stromkomponente, abzüglich Steuern und Subventionen, im
3. Trimester 2022 gegenüber dem 3. Trimester 2019 - Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex 6985 – Bezugsjahr 2022