Steuerguthaben 25% für energieintensive Unternehmen (Art. 4, DL 17/2022)
- Betrifft: Energieverbrauch 3. Trim. 2022
- Voraussetzungen:
- Jahresenergieverbrauch > 1 GW/h
- Ausübung Tätigkeit lt. Anhängen 3 oder 5 der Mitteilung der EU-
Kommission 2014/C 200/01 oder Aufscheinen in Listen der
energieintensiven Unternehmen CSEA (Jahre 2013/14)
- Anstieg von mindestens 30% des Durchschnittspreises Strom pro
kWh per Stromkomponente, abzüglich Steuern und Subventionen, im
2. Trimester 2022 gegenüber dem 2. Trimester 2019 - Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex noch zu definieren – Bezugsjahr 2022
Steuerguthaben 15% für nicht energieintensive Unternehmen (Art. 3, DL 21/2022)
- Betrifft: Energieverbrauch 3. Trim. 2022
- Voraussetzungen:
- Subjekte dürfen nicht als energieintensive Unternehmen gelten
- Stromanschluss von 16,5 kW oder höher - Achtung: bestehen mehrere Stromanschlüsse, dann gilt der Steuerbonus nur für die Stromanschlüsse mit 16,5 kW und höher
- Anstieg von mindestens 30% des Durchschnittspreises Strom pro
kWh per Stromkomponente, abzüglich Steuern und Subventionen, im
2. Trimester 2022 gegenüber dem 2. Trimester 2019 - Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex noch zu definieren – Bezugsjahr 2022