Steuerguthaben 40% für energieintensive Unternehmen (Art. 1, DL 176/2022)
- Betrifft: Energieverbrauch Dezember 2022
- Voraussetzungen:
o Jahresenergieverbrauch > 1 GW/h
o Ausübung Tätigkeit lt. Anhängen 3 oder 5 der Mitteilung der EU-
Kommission 2014/C 200/01 oder Aufscheinen in Listen der
energieintensiven Unternehmen CSEA (Jahre 2013/14)
o Anstieg von mindestens 30% des Durchschnittspreises Strom
pro kWh per Stromkomponente, abzüglich Steuern und
Subventionen, iim 3. Trimester 2022 gegenüber dem
3. Trimester 2019 - Verwendung Guthaben: F24 – Steuerkodex 6993 – Bezugsjahr 2022
Steuerguthaben 30% für nicht energieintensive Unternehmen (Art. 1, DL 176/2022)
- Betrifft: Energieverbrauch Dezember 2022
- Voraussetzungen:
o Subjekte dürfen nicht als energieintensive Unternehmen gelten
o Stromanschluss von 4,5 kW oder höher
o Achtung: bestehen mehrere Stromanschlüsse, wobei ein
Anschluss mindestens 4,5 kW hat, dann gilt der Steuerbonus
auch für die anderen Stromanschlüsse mit weniger als 4,5 kW.
o Anstieg von mindestens 30% des Durchschnittspreises Strom
pro kWh per Stromkomponente, abzüglich Steuern und
Subventionen,im 3. Trimester 2022 gegenüber dem
3. Trimester 2019 - Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex 6995 – Bezugsjahr 2022