Steuerguthaben 45% für energieintensive Unternehmen (L. 197/2022)
- Betrifft: Energieverbrauch I. Trimester 2023
- Voraussetzungen:
o Jahresenergieverbrauch > 1 GW/h
o Ausübung Tätigkeit lt. Anhängen 3 oder 5 der Mitteilung der EU-
Kommission 2014/C 200/01 oder Aufscheinen in Listen der
energieintensiven Unternehmen CSEA (Jahre 2013/14)
o Anstieg von mindestens 30% des Durchschnittspreises Strom
pro kWh per Stromkomponente, abzüglich Steuern und
Subventionen, im 4. Trimester 2022 gegenüber dem
4. Trimester 2019 - Verwendung Guthaben: F24 – Steuerkodex noch zu definieren – Bezugsjahr 2023
Steuerguthaben 35% für nicht energieintensive Unternehmen (L. 197/2022)
- Betrifft: Energieverbrauch I. Trimester 2023
- Voraussetzungen:
o Subjekte dürfen nicht als energieintensive Unternehmen gelten
o Stromanschluss von 4,5 kW oder höher
o Achtung: bestehen mehrere Stromanschlüsse, wobei ein
Anschluss mindestens 4,5 kW hat, dann gilt der Steuerbonus
auch für die anderen Stromanschlüsse mit weniger als 4,5 kW.
o Anstieg von mindestens 30% des Durchschnittspreises Strom
pro kWh per Stromkomponente, abzüglich Steuern und
Subventionen, im 4. Trimester 2022 gegenüber dem
4. Trimester 2019 - Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex noch zu definieren – Bezugsjahr 2023