Steuerguthaben 20% für energieintensive Unternehmen (Art. 4, DL 34/2023)
- Betrifft: Energieverbrauch II. Trimester 2023
- Voraussetzungen:
o Jahresenergieverbrauch > 1 GW/h
o Ausübung Tätigkeit lt. Anhängen 3 oder 5 der Mitteilung der
EU-Kommission 2014/C 200/01 oder Aufscheinen in Listen der
energieintensiven Unternehmen CSEA (Jahre 2013/14)
o Anstieg von mindestens 30% des Durchschnittspreises Strom pro
kWh per Stromkomponente, abzüglich Steuern und Subventionen,
im 1. Trimester 2023 gegenüber dem 1. Trimester 2019 - Verwendung Guthaben: F24 – Steuerkodex 7015 – Bezugsjahr 2023
Steuerguthaben 10% für nicht energieintensive Unternehmen (Art. 4, DL 34/2023)
- Betrifft: Energieverbrauch II. Trimester 2023
- Voraussetzungen:
o Subjekte dürfen nicht als energieintensive Unternehmen gelten
o Stromanschluss von 4,5 kW oder höher
o Achtung: bestehen mehrere Stromanschlüsse, wobei ein Anschluss
mindestens 4,5 kW hat, dann gilt der Steuerbonus auch für die
anderen Stromanschlüsse mit weniger als 4,5 kW.
o Anstieg von mindestens 30% des Durchschnittspreises Strom pro
kWh per Stromkomponente, abzüglich Steuern und Subventionen,
im 1. Trimester 2023 gegenüber dem 1. Trimester 2019 - Verwendung Guthaben: F24 – Steuerkodex 7016 – Bezugsjahr 2023