Ein aktuelles und heftig diskutiertes Thema betrifft die von der Europäischen Union angedachte Ausstellung eines Impfpasses mit welchem bereits gegen den CoV-Sars-2-Erreger geimpfte Personen gewisse Dienste nutzen könnten.
Nun hat diesbezüglich der italienische „Garante della Privacy“ seine Stellungnahme abgegeben und dabei festgestellt, dass die Ausstellung eines solchen Impfpasses, bzw. eine digitale Lösung mittels „Apps“ anhand der derzeit gültigen Gesetzeslage im Bereich des Datenschutzes unrechtmäßig wäre.
In weiterer Folge stellt der Garante auch fest, dass es alleinig dem nationalen Gesetzgeber obliegt, eventuelle gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, welche – unter Einhaltung der Schutznormen in Bezug auf den Datenschutz und der Verarbeitung von Gesundheitsdaten (sog. sensible Daten) – die Ausstellung und Nutzung eines Impfpasses regeln.
Bruneck, 03.03.2021
RA Dr. Oberleiter Andreas