Mit Wirkung 06. April wurden einige wenige Tätigkeiten im staatlichen Dekret vom 26.04 ergänzt, sodass die Unternehmen mit folgenden Tätigkeiten wiedereröffnen können:
- Detailhandel von Fahrräder und Zubehör;
- Verleih von Fahrzeugen und anderen Baumaschinen; (Kodex 77.12)
- Verleih von Maschinen und anderen Gütern; (Kodex 77.3)
- Tätigkeiten zur Restaurierung von Kunstgegenständen und Erhaltung. (Kodex 90.03.02)