Rottamazione ter und saldo e stralcio: Aufschub Fälligkeit

Mit dem sog. Steuerdekret (decreto fiscale, Gesetzesdekret Nr. 146/2021) wurde die Fälligkeit für bereits abgelaufene Raten betreffend die „rottamazione ter“ und des „saldo e stralcio“ auf den 30.11.2021 aufgeschoben.

Konkret bedeutet dies, dass jene, die einen Antrag auf „rottamazione ter“ oder für den „saldo e stralcio“ eingereicht, die entsprechend fälligen Raten aber nicht bezahlt haben, nun die Möglichkeit haben, ihre Position zu sanieren, indem sie bis zum 30.11.2021 alle offenen Raten bezahlen.

Ebenso wurde beschlossen, dass nun ein Verfall der Begünstigungen der „rottamazione ter“ und des „saldo e stralcio“ erst dann eintritt, wenn ingesamt 18 Raten nicht bezahlt wurden (bisher trat der Verfall bereits nach 10 nicht-gezahlten Raten ein).

Bruneck, am 08.11.2021
Verfasser: RA Dr. Andreas Oberleiter

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