Mit dem Haushaltsgesetz für das Jahr 2023 wurden bereits zahlreiche Neuerungen und Maßnahmen im Bereich der Kryptowährungen festgelegt. Hierzu zählt u.a. die begünstigte Richtigstellung von Krypto-Vermögenswerten welche bis zum 31.12.2021 im Abschnitt RW der Steuererklärung im jeweiligen betreffenden Steuerjahr nicht angegeben wurden. Am 07. August 2023 hat nun das Steueramt hierzu die wesentlichen Bestimmungen und Anweisungen erlassen, um die Position richtigzustellen.
Anwendungsbereich:
Das Verfahren kann von natürlichen Personen, einfachen Gesellschaften und nicht gewerblichen Körperschaften, mit Wohnsitz bzw. Sitz in Italien, in Anspruch genommen werden, sofern diese bis zum 31.12.2021 im Besitz von Kryptowährungen waren und diese nicht in ihrer Steuererklärung im jeweiligen betreffenden Steuerjahr ausgewiesen haben.
Die Richtigstellung betrifft alle Krypto-Vermögenswerte, welche bis zum 31.12.2021 von den oben angeführten Subjekten gehalten, jedoch nicht im Abschnitt RW der Steuererklärung des jeweiligen Steuerjahres angegeben und eventuelle hierzu erzielte Einkünfte nicht entsprechend besteuert wurden.
Die Richtigstellung ist bis einschließlich Steuerjahr 2021 zulässig.
Die Höhe der Strafe hängt davon ab, ob mit dem Besitz von Krypto-Vermögenswerten Einkünfte erzielt wurden oder nicht.
Hat der Steuerpflichtige im betreffenden Steuerzeitraum keine Einkünfte erzielt, so ist eine reduzierte Strafe von 0,5% des im Abschnitt RW anzugegebenen Krypto-Vermögenswertes für das jeweilige Steuerjahr zu entrichten (Steuerkodex 1718).
Wurden jedoch auch Einkünfte aus den Krypto-Vermögenswerten erzielt, so ist neben der reduzierten Strafe von 0,5% des im Abschnitt RW anzugegebenen Krypto-Vermögenswertes (Steuerkodex 1718), eine Ersatzsteuer in der Höhe von 3,5% des am Ende eines jeden Jahres anzugebenen Krypto-Vermögenswertes (Steuerkodex 1719), für das jeweilige Steuerjahr, zu entrichten. Die Zahlung der Ersatzsteuer und Strafen erfolgt mittels Vordruck F24 ELIDE.
Antragstellung zur Richtigstellung:
Damit die betroffene Person ihre Position richtigstellen kann, muss sie einen Antrag auf Richtigstellung der Krpto-Vermögenswerte und der damit möglichen erzielten verbundenen Einkünfte, der jeweiligen Steuerjahre, bis zum 30. November 2023, bei der persönlichen zuständigen Regionaldirketion des Steueramtes via PEC einreichen. Neben dem digital unterzeichneten Antrag, muss die Zahlungsquittung der mittels Vordruck F24 ELIDE geleisteten Zahlung, sowie ein Begleitbericht gemäß Anhang Nr. 3 der Bestimmung vom 07. August 2023 beigelegt werden (siehe beiliegend).
Sollte der Antrag nicht digital unterschrieben werden, so ist ein Personalausweis des Unterzeichners beizulegen.
Der Antrag auf Richtigstellung darf nur einmal gestellt werden. Sollte ein bereits eingereichter Antrag berichtigt bzw. ergänzt werden, so ist ein neuer Antrag einzureichen und das Feld „Istanza sostitutiva“ anzukreuzen.
Liegt bei Ihnen oben angeführter Sachverhalt vor, so sind wir gerne bei der praktischen Umsetzung der Richtigungstellung der Krypto-Vermögenswerte behilflich.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Bruneck, am 18.10.2023
Verfasser: Dr. Ivan Preindl