Richtigstellung formeller Fehler

Mit dem Bilanzgesetz 2023 wird allen Steuerpflichtigen, unabhängig von der Größe, der Rechtsform oder der Buchhaltung, sowie von Freiberuflern (unabhängig von der Eintragung in ein Berufsverzeichnis) und auch von nicht gewerblichen Körperschaften, die Möglichkeitn geboten, formelle Fehler, die bis einschließlich 31/10/2022 begangen wurden und keine Auswirkung auf die Steuerbemessungsgrundlage (z.B. Einkommenssteuer, IVA, IRAP) hatten, richtigzustellen. 
Formelle Fehler in Bezug auf Meldungen, die notwendig sind um gewisse Begünstigungen zu erlangen, (z.B. ENEA-Meldung) können nicht berichtigt werden. 
Die Richtigstellung erfolgt mittels Zahlung eines Betrages von Euro 200,00 für jedes Steuerjahr. Der Betrag kann einmalig innerhalb der Frist vom 31.03.2023 eingezahlt werden, oder aufgeteilt auf 2 gleiche Raten, wobei die erste Rate innerhalb 31.03.2023 und die zweite Rate innerhalb 31.03.2024 fällig sind. Obendrein muss  – natürlich – der Fehler oder das Versäumnis richtiggestellt werden (bis zum 31.03.2024). 
Nachfolgend eine Auflistung der formellen Fehler, welche beispielsweise in diesem Zuge berichtigt werden können:

  • zu spät übermittelte elektronische Rechnungen (ohne Auswirkung auf MwSt.-Abrechnung/-Einzahlung)
  • zu spät übermittelte Meldungen/Erklärungen (ohne Auswirkung auf MwSt.-Abrechnung/-Einzahlung)
  • formelle Fehler in Zusammenhang mit Intrastat-Meldungen
  • formelle Fehler in Zusammenhang mit der Meldungen an die Tessera Sanitaria
  • formelle Fehler in der Buchhaltung
  • Nicht- bzw. Falschanwendung des Reverse-Charge Verfahren (betrifft vor allem den Bausektor)

Sollten Sie in Kenntnis sein (z.B. Rechnungen verspätet verschickt zu haben; formelle Fehler in der Buchhaltung begangen zu haben) oder aber auch Zweifel an der richtigen Anwendung des Reverse-Charge-Verfahren haben, dann wäre es sicherlich sinnvoll über eine mögliche Richtigstellung mitteils Einzahlung des obgenannten Betrages von 200,00 € für jedes Steuerjahr nachzudenken. In diesem Sinne würden wir Sie bitten, sich umgehend mit unseren Büro in Verbindung zu setzten, damit der Sachverhalt besprochen und eventuelle Schritte für die Umsetzung eingeleitet werden können.

Bruneck, am 16.03.2023
Verfasser: Dr. René Bachmann

ATATCHITALYBOZENBRUNECKTOBLACHSAND IN TAUFERS
Öffnungszeiten
  • Montag - Donnerstag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
  • 14:30 - 17:00 Uhr
  • Freitag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
Bruneck
Nordring 25 - I - 39031
Fax.: +39 0474 572 399
Routenplaner
Bozen
Südtirolerstraße 40 - I - 39100
Fax.: +39 0474 572 389
Routenplaner
Sand in Taufers
Rathausstraße 4 - I - 39032
Fax.: +39 0474 572 397
Routenplaner
Toblach
Gebrüder Baur Straße 1 - I - 39034
Routenplaner