Reduzierung der Sozialbeiträge für arbeitende Mütter

Mit dem Rundschreiben Nr. 27 vom 31. Januar 2024 hat das INPS die Regelungen und Anleitungen für die Re-duzierung der Sozialbeiträge für arbeitende Mütter veröffentlicht, welche mit dem letzten Haushaltsgesetz für die Jahre 2024 - 2026 beschlossen wurden.

Arbeitende Mütter haben Anrecht auf eine Reduzierung der Sozialbeiträge von 100% ab 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026. Voraussetzungen hierfür sind wie folgt: 

  • Die Mitarbeiterin muss mit unbefristetem Arbeitsvertrag beschäftigt werden und Mutter von drei und mehr Kindern sein. Die Reduzierung gilt bis zum Monat der Vollendung des 18. Lebensjahres des jüngsten Kindes. 
  • Der Maximalbetrag der Reduzierung darf nicht mehr als 3.000,00 € pro Jahr betragen.

Einzig allein für den Zeitraum von 01/01/2024 bis 31/12/2024 steht die Reduzierung auch arbeitenden Müt-tern mit unbefristetem Arbeitsvertrag mit zwei Kindern zu, in diesem Fall aber maximal bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes. 

Damit diese Reduzierung anwendbar ist muss die arbeitende Mutter eine Eigenerklärung direkt beim INPS bzw. beim Arbeitgeber abgeben, in welcher die Mutter erklärt, dass sie Anrecht auf die Reduzierung hat. 

Diesen Rundschreiben legen wir eine Eigenerklärung bei, welche die betroffenen Mitarbeiterinnen ausfüllen und beim Arbeitgeber für die Anwendung abgeben müssen. 

Bruneck, am 21.02.2024
Verfasser: Dr. Martin Recla

 
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