Das Wachstumsdekret „decreto crescita“ (veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 151) sieht vor, dass Gemeinden und öffentliche Körperschaften die monatlichen Akontozahlungen der Wertschöpfungssteuer IRAP (im institutionellen Bereich), nicht wie bisher durch Posterlagscheine, sondern mittels Vordruck F24 übermitteln müssen. Die Neuerungen gelten für alle Zahlungen ab 9. August 2019, wobei das F24 wie folgt ausgefüllt werden sollte:
Abschnitt „Regionen“, Steuerschlüssel (codice tributo) 3858, Feld „Raten/Monatsbezug“: Referenzmonat, Feld „Bezugsjahr“: Steuerjahr, Fälligkeit: 16. des Monats.