Bekanntlich sind die E.B.N.G. verpflichtet, die Bestimmungen des öffentlichen Vergaberechts anzuwenden. Mit Landesgesetz vom 16. April 2020 Nr. 3 wurden Vereinfachungen eingeführt, die es den E.B.N.G. nun unter anderem ermöglichen, Dienstleistungen im Bereich des Architektur- und des Ingenieurwesens mit einem Vertragswert zwischen 40.000 und 150.000 Euro mittels Direktauftrag (nach Angebotsabgabe von mindestens drei freiberuflich Tätigen) zu vergeben.
Für allfällige Fragen und Detailinformationen in Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen können Sie sich gerne an Herrn Dr. Veit Bertagnolli, +39 340 824 2870, veit.bertagnolli@beveco.org, wenden.
Bruneck, am 06.05.2020
Ausserhofer & Partner