Aufschub der MwSt.-Reform für Vereine auf den 01. Jänner 2026
Mit dem Gesetz „Milleproroghe“ wird die MwSt.-Reform gemäß Art. 5, Abs. 15-quater des DL 146/2021 für Vereine auf den 01. Jänner 2026 aufgeschoben, sodass die Vereine sich länger auf die Neuregelung einstellen und offizielle Klarstellungen erfolgen können.
Einführung des MwSt.-Satzes von 5% auf Leistungen von Bergführer und -schulen
Bereits mit Wirkung 10. August 2024 wurde der MwSt.-Satz von 5% auf Tätigkeiten von Skilehrer und -schulen eingeführt. Mit dem Bilanzgesetz wird diese Bestimmung nun auf die Leistungen von Bergführer und -schulen ausgedehnt. Es gelten dieselben Regeln und Erleichterungen wie für Skilehrer und -schulen, wonach auch hier eine telematische Registrierkasse benützt werden kann, anstatt der Ausstellung von Rechnungen.