Neuerungen im Bereich Arbeitsrecht

Selbstverständlich beinhaltet das Bilanzgesetz auch zahlreiche Neuerungen im Bereich Arbeitsrecht. Diese Thematik wird jedoch von unserer Lohnabteilung ausführlich in einem eigenen Rundschreiben aufgegriffen. Kurz möchten wir jedoch auf ein paar Neuerungen hinweisen, welche auch das Steuerrecht betreffen. 

Erhöhung des Fringe Benefits ab dem Jahr 2024

Bereits im Jahr 2022 wurde der Fringe Benefit auf 3.000 erhöht, im Jahr 2023 hingegen galt diese Schwelle nur mehr für Angestellte und jene mit gleichgestelltem Einkommen mit zu Lasten lebenden Kindern. Ab dem Jahr 2024 wird diese Schwelle wie folgt festgelegt:

  • 1.000 Euro für Angestellte ohne zu Lasten lebenden Kindern;
  • 2.000 Euro für Angestellte mit zu Lasten lebenden Kindern. 

Besteuerung von Produktivitätsprämien

Die Produktivitätsprämien bis zu einem Betrag von 3.000 Euro werden auch im Jahr 2024 nur mehr mit 5% anstatt der bis zum Jahr 2022 geltenden 10% besteuert. Die reduzierte Besteuerung ist nur möglich, sofern die Person nicht mehr als 80.000 Euro verdient hat. 

Bruneck, am 11.01.2024
Verfasser: Dr. Markus Hofer

ATATCHITALYBOZENBRUNECKTOBLACHSAND IN TAUFERS
Öffnungszeiten
  • Montag - Donnerstag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
  • 14:30 - 17:00 Uhr
  • Freitag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
Bruneck
Nordring 25 - I - 39031
Fax.: +39 0474 572 399
Routenplaner
Bozen
Südtirolerstraße 40 - I - 39100
Fax.: +39 0474 572 389
Routenplaner
Sand in Taufers
Rathausstraße 4 - I - 39032
Fax.: +39 0474 572 397
Routenplaner
Toblach
Gebrüder Baur Straße 1 - I - 39034
Routenplaner