Neuerungen im Bereich Arbeitsrecht

Änderung des Bonus Irpef bzw. Einführung neuer Abzugsbeträge

Im selben Atemzug mit der IRPEF Reform wird der aktuell geltende Irpef Bonus und die Abzugsbeträge für abhängige Arbeitsverhältnisse geändert.

IRPEF Bonus

Zur Zeit gilt folgendes:

  • Bis zu einem Einkommen von 28.000 Euro steht monatlich ein Irpef Bonus von 100 Euro zu;
  • Ab einem Einkommen von 28.000 wird dieser durch einen zusätzlichen monatlichen Steuerfreibetrag von 100 Euro ersetzt, welcher dann degressiv reduziert wird, bis dieser bei einem Einkommen von 35.000 Euro noch 80 Euro beträgt und bei einem Einkommen von 40.000 Euro den Wert „0“ erreicht;

Mit dem Bilanzgesetz wird nun folgendes eingeführt:

  • Der aktuell geltende Irpef Bonus von 100 Euro wird beschnitten, sodass dieser nur mehr bis zu einem Einkommen von 15.000 Euro gewährt wird;
  • Es wird jedoch eine Schutzklausel eingeführt, sodass der 100 Euro Bonus weiterhin bis 28.000 Euro zusteht, sofern die Summe verschiedener Abzugsbeträge (darunter zählen jene für zu lasten lebende Familienmitglieder, jene für abhängige Arbeitsverhältnisse, der Zinsen auf Darlehensverträge bis zum 31.12.2021, Spenden, Arztspesen, der Abzugsbeträge für Wiedergewinnungsarbeiten und energetischer Sanierung) höher als die Bruttosteuer ist. Die 100 Euro stehen dann monatlich zu, sofern die Differenz zwischen den Abzugsbeträgen und der Bruttosteuer höher ist.
  • Für Einkommen über 28.000 Euro wird der zusätzliche Steuerfreibetrag gänzlich gestrichen.

Absetzbeträge für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit

Folgendes wird mit dem Bilanzgesetz geändert:

  • Die „no tax area“ für Pensionisten steigt von 8.000 Euro auf 8.500 Euro;
  • Der maximal zustehenden Absetzbetrag für andere Einkommen steigt von 1.104 Euro auf 1.265 Euro. Die „no tax area“ steigt von 4.800 Euro auf 5.500 Euro.
  • Der Absetzbetrag für Einkünfte aus nicht selbstständige Arbeitsverhältnisse steht nun bis zu einem Einkommen von 50.000 Euro (vormalig 55.000 Euro) zu. Falls das Gesamteinkommen höher als 25.000 Euro ist, aber nicht mehr als 35.000 Euro beträgt, so wird der Abzugsbetrag um zusätzlich 65 Euro erhöht. Generell ist der Abzugsbetrag um einiges höher, da auch berücksichtigt wird, dass der Irpef Bonus nicht mehr zusteht.

 

Bruneck, am 11.01.2022
Dr. Markus Hofer

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