Neuerungen nur in Kurzform:
- Der Lohnausgleich wird für weitere 12 Wochen verlängert und muss innerhalb 31. März in Anspruch genommen werden;
- Der Kündigungsschutz wird bis Ende März verlängert;
- Die Befreiung von Sozialbeiträgen für Arbeitgeber, welche nicht die Lohnausgleichskasse in Anspruch nehmen, wird ebenfalls bis Ende März verlängert;
- Der Bonus "bebé" wird um ein Jahr verlängert;
- Der Vaterschaftsurlaub wird auf 10 Tage aufgestockt;
- Das Regime der Auslandsrückkehrer wird dahin geändert, dass eine Verlängerung um 5 weitere Jahre an eine Zahlung eines bestimmten Betrages gebunden ist;
Bruneck, am 12.01.2021
Dr. Markus Hofer