Begünstigungen „Erstwohnung“ für unter 36-jährige (co. 151)
Der Bonus für den Kauf einer Erstwohnung für unter 36-jährige mit einem ISEE-Wert von unter 40.000 Euro, welcher mit dem Dekret „sostegni-bis“ eingeführt wurde, ist nun für das gesamte Jahr 2022 verlängert worden. Bisher galt der Termin des 30.06.2022. Zur Erinnerung: beim Kauf einer Erstwohnung gibt es verschiedene Begünstigungen und Erleichterungen. In diesem Fall sind keine Register-, Hypothekar- und Katastergebühren geschuldet, beim Darlehen sind keine Zusatzgebühren zu zahlen und es wird ein Steuerguthaben auf die MwSt. beim Kauf gewährt.
Absetzbarkeit von Mieten für Jungbürger (co. 155)
Mit dem Bilanzgesetz wird ab 01. Jänner 2022 die Möglichkeit zur Absetzbarkeit der Mieten erweitert. Die Neuerung betrifft all jene Staatsbürger zwischen 20 und 30 Jahre, welche ein Einkommen von 15.493,71 Euro nicht überschreiten. Die Förderung bzw. Absetzbarkeit beträgt max. 20% der Miete bis zu einem Maximalförderbetrag von 2.000 Euro. Auf alle Fälle beträgt die Förderung mindestens 991,60 Euro. Die Förderung wird nun auch für vier Jahre gewährt (vorher war dies nur für 3 Jahre möglich).
Reduzierung des MwSt.-Satzes auf Frauenartikel (co. 13)
Verschiedene Frauenartikel wie Damenbinden und Tampons werden nun dem reduzierten MwSt.-Satz von 10% unterworfen und nicht mehr dem ordentlichen MwSt.-Satz von 22%.
Verlängerung Steuerbonus „rientro cervelli“ für Forscher und Dozenten (co. 763)
Forscher und Dozenten, welche vor 2020 nach Italien zurück gekehrt sind und welche am 31. Dezember 2019 den Steuerbonus „rientro cervelli“ (Reduzierung der Einkommenssteuergrundlage um 90%) in Anspruch nehmen konnten, können den Steuerbonus verlängern, indem eine Ersatzzahlung von 10% auf das Einkommen des letzten Jahres vor Anwendung der Option geleistet wird, sofern der Begünstigte mind. 1 minderjähriges Kind hat oder ein Gebäude erworben hat bzw. in den nächsten 18 Monaten erwirbt. Die Ersatzzahlung wird auf 5% reduziert, sofern man mind. 3 minderjährige Kinder hat und eine Wohnung erworben hat.
Dauerhafte Einführung 500 Euro Kulturbonus für 18-Jährige (co. 357-358)
Der 500 Euro Kulturbonus steht bereits seit einigen Jahren den 18-jährigen Jugendlichen zu, damit diese Leistungen wie Kino-, Museums- oder Theaterbesuche, Bücher, Konzerte etc. in Anspruch nehmen können. Der Kulturbonus wird nun definitiv verlängert, sodass alle beim Erreichen der Volljährigkeit den Bonus in Anspruch nehmen können. Der Antrag erfolgt online mittels SPID Zugang.
„bonus idrico“ Steuerbonus für Systeme zur Reduzierung des Wasserbrauchs (co. 713)
Mit dem Bilanzgesetz für 2021 wurde ein Steuerbonus in Höhe von 1.000 Euro für die Anschaffung und Installation von Systeme eingeführt, um eine Ersparnis des Wasserverbrauchs zu erzielen. Den Bonus können alle volljährigen italienischen Staatsbürgen beantragen, welche ein Gebäude in Italien besitzen bzw. ein dingliches Realrecht auf ein Gebäude haben. Gefördert werden die Anschaffung, der Autausch und die Installation von Wasserhähnen, Siphone, Duschköpfe und anderen sanitären Anlagen, wodurch eine Ersparnis des Wasserverbrauchs erzielt wird. Dieser Steuerbonus wird nun für das Jahr 2022 verlängert. Der Antrag für die Anschaffungen im Jahr 2021 kann ab dem Jahr 2022 gestellt werden. Für die Anschaffungen im Jahr 2022 erfolgt dann die Einreichung der Anträge ab dem Jahr 2023.
Abschaffung des Cashback (co. 637-644)
Der Cashback wurde bereits ab dem 2. Semester 2021 nicht mehr angewandt. Nun wurde der Cashback definitiv abgeschafft.