Wie in unseren Rundschreiben Nr. 07/2022, Nr. 11/2022, Nr. 12/2022, Nr. 14/2022 und Nr. 02/2023 im Detail erläutert, wurden mit verschiedenen Dekreten in den Jahren 2022 und 2023 Fördermaßnahmen für die Bekämpfung der steigenden Energiekosten von Strom und Gas erlassen. Diese Fördermaßnahmen drücken sich in der Form einer zu verrechnenden Steuergutschrift aus.
Betreffend die bestehenden Steuerguthaben inklusive I. Trimester 2023 haben sich keine Neuerungen ergeben. Einzig die Steuerkodexe für die Verrechnung der Steuerguthaben betreffend das I. Trimester 2023 wurden kürzlich veröffentlicht. Nachfolgend finden Sie die aktualisierte und nun vollständige Übersicht mit sämtlichen Eckdaten zu den Steuerguthaben.
Übersicht Steuergutschriften Energie- und Gasverbrauch 2022 + 2023:
3. Trim. 2022 | Okt./Nov. 2022 | Dez. 2022 | 1. Trim. 2023 | ||
Frist Verrechnung mittels Mod. F24 | Datum | 30.09.2023 | 30.09.2023 | 30.09.2023 | 31.12.2023 |
Frist Anfrage Strom-lieferant (60 Tage) | Datum | 29.11.2022 | 29.01.2023 | 01.03.2023 | 30.05.2023 |
Meldung Steuerguthaben (innerhalb 16.03.23) | Relevant | JA | JA | JA | NEIN |
Energieintensive Unternehmen |
Steuerbonus Kodex F24 |
25% 6968 |
40% 6983 |
40% 6993 |
45% 7010 |
Nicht energieintensive Unternehmen |
Steuerbonus Kodex F24 |
15% 6970 |
30% 6985 |
30% 6995 |
35% 7011 |
Gasintensive Unternehmen |
Steuerbonus Kodex F24 |
25% 6969 |
40% 6984 |
40% 6994 |
45% 7012 |
Nicht gasintensive Unternehmen |
Steuerbonus Kodex F24 |
25% 6971 |
40% 6986 |
40% 6996 |
45% 7013 |
Mitteilung der Strom- und Gaslieferanten
Die Strom- und Gaslieferanten werden weiterhin verpflichtet auf Anfrage der Kunden eine Mitteilung mit Berechnung des Anstieges der Durchschnittspreise und des Steuerguthabens auszuhändigen. Diese Verpflichtung besteht für jene Strom- und Gaslieferanten gegenüber jenen Kunden, welche in den Vergleichszeiträumen und im Zeitraum betreffend das Steuerguthaben einen Stromliefervertrag aufrecht hatten. Die Anfrage um die Mitteilung muss dabei innerhalb 60 Tage nach Ablauf des zutreffenden Zeitraumes gestellt werden. Dies gilt auch für die Steuergutschrift betreffend den Zeitraum I. Trimester 2023.
Der Antrag um diese Mitteilung sollte per PEC-Mail an den Strom- oder Gaslieferanten gestellt werden. Für den Antrag gibt es keine besonderen Formvorschriften. Die Formulierung kann wie folgt gestaltet werden:
Betreff: "Antrag um Berechnung der Steuergutschrift“
Text: "Sehr geehrte Damen und Herren, ich ersuche hiermit für das Unternehmen …, mit Sitz in …, MwSt.-Nr. …, Steuernummer … und Kundennummer … um Berechnung und Mitteilung der Steuergutschrift für den Stromverbrauch (bzw. Gasverbrauch) im I. Trimester 2023.