Am 30. Dezember 2023 wurde das D.Lgs. 219 erlassen, welches Neuerungen in der Charta des Steuerzahlers vorsieht. So wird nun vorgesehen, dass Anfragen („Interpelli“) an die Agentur der Einnahmen kostenpflichtig werden. Die Beträge richten sich an die Kategorie der Steuerzahler, des Umsatzes und an die Komplexität der Anfrage und müssen vom Wirtschaftsministerium noch definiert werden. Damit nicht Anfragen gestellt werden, welche bereits in der Vergangenheit beantwortet wurden, wird für die Steuerzahler eine vereinfachte Möglichkeit geschaffen, auf die Datenbanken der Agentur der Einnahmen zugreifen zu können. Die Datenbanken enthalten Rundschreiben, Beschlüsse, Antworten zu den Anfragen, rechtliche Auskünfte etc. Diese Möglichkeit erhalten Privatpersonen und jene mit MwSt.-Nummer mit vereinfachter Buchhaltung.
Bruneck, am 07.02.2024
Verfasser: Dr. Markus Hofer