Mit dem Gesetz „Decreto Rilancio“ wurde ein Mietbonus für die Monate März bis Juni eingeführt, welcher ab sofort mittels F24 verrechnet werden kann.
Wem steht der Bonus zu?
Allen MwSt. Subjekten, welche eine unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, sowie Vereinen und Künstlern. Es muss unterschieden werden zwischen:
- Hotelbetrieben mit saisonaler Tätigkeit: Bonus für April, Mai und Juni
- allen anderen Unternehmen, Freiberuflern, Vereinen etc.: Bonus für März, April und Mai
Vorraussetzungen:
Den Bonus können all jene in Anspruch nehmen, welche:
- Im Jahr 2019 Erlöse unter 5 Mio. Euro erzielt haben;
Diese Voraussetzung gilt nicht für Hotel- und Beherbergungsbetriebe - Einen Umsatzrückgang von mehr als 50% in den jeweiligen Monaten März bis Juni im Vergleich zum Vorjahresmonat aufweisen.
Diese Voraussetzung gilt nicht für Vereine, welche eine Immobilie rein für den institutionellen Zweck angemietet haben.
Wie viel macht der Bonus aus?
Der Bonus beträgt für Mietverträge und Konzessionsverträge 60% der gezahlten Miete, während für Pachtverträge lediglich 30% der gezahlten Pacht als Bonus verrechnet werden kann.
Wie kann der Bonus verrechnet werden?
Damit der Bonus zusteht, muss zuallererst die Miete bzw. Pacht für das jeweilige Monat bezahlt worden sein. Anschließend kann der Bonus sofort mittels F24 mit dem Kodex „6920“ mit gängigen Steuerschulden verrechnet werden. Der Mietbonus ist nicht zu versteuern.
Die Kunden mit Buchhaltung in der Kanzlei werden vom zuständigen Buchhalter überprüft und gegebenenfalls kontaktiert. Jene Kunden, welche die Buchhaltung selbst führen, können sich an den zuständigen Berater wenden, damit wir bei der Kontrolle der Voraussetzungen behilflich sein können.
Bruneck, am 19.06.2020
Ausserhofer & Partner GmbH