In unserem Rundschreiben Nr. 03/2022 haben wir auf die Verpflichtung der Meldung von gelegentlich freiberuflichen Arbeiten hingewiesen. So müssen alle gelegentlich freiberuflichen Mitarbeiter, welche auf Honorarbasis Leistungen im Betrieb durchführen, vorab gemeldet werden. Es sind verschiedene Daten anzugeben, wie die Daten des Unternehmens und des Auftraggebers, der Dauer und Ort der Mitarbeit, eine kurze Beschreibung und die Höhe des Entgelts, sofern vereinbart. Damals konnte die Meldung über eine Pec-Mail an das Arbeitsinspektorat verschickt werden. Ab dem 01. Mai ist jedoch die Meldung ausschließlich über eine neue Plattform zu versenden, welche unter folgenden Link erreichbar ist:
https://servizi.lavoro.gov.it/Public/login?retUrl=https://servizi.lavoro.gov.it/&App=ServiziHome
Der Einstieg ist nur mittels Spid oder elektronischer Bürgerkarte möglich. Das Versenden über Mail ist zwar weiterhin möglich, jedoch nur empfehlenswert, falls es technische Probleme mit der neuen Plattform gibt. Es wird nämlich hingewiesen, dass das Risiko von Kontrollen steigt, falls die Meldung über Mail versendet wird.
Bruneck, am 13.06.2022
Dr. Markus Hofer