Bis zum 31.12.2021
Usprünglich war vorgesehen, dass ab dem 01.01.2021 alle Rechnungen und Handelsbelege innerhalb Ende des Folgemonats an das Sistema TS übermittelt werden müssen. Mit dem vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen am 19.10.2020 veröffentlichte Dekret, wurde diese Fälligkeit für das Jahr 2021 geändert. Die Meldung musste somit nur mehr semestral übermittelt werden.
Fälligkeit Jahr 2021 | |
1. Semester (01.01.-30.06.) | Innerhalb 31.07.2021 |
2. Semester (01.07.-31.12.) | Innerhalb 31.01.2022 |
Bei der Übermittlung müssen alle Daten gemäß Kassaprinzip, also mit Zahlungsdatum Jahr 2021, übermittelt werden.
Ab dem 01.01.2022
Nun ab dem Jahr 2022 sind die Daten monatlich an das Sistema TS zu übermitteln, wobei bei der Übermittlung weiterhin das Zahlungsdatum zu berücksichtigen ist (Kassaprinzip).
Alle Rechnungen und Handelsbelege müssen innerhalb Ende des Folgemonats (nach Zahlungsdatum) an das Sistema TS übermittelt werden. An den Minister für Wirtschaft und Finanzen wurde jedoch ein Antrag gestellt, damit die Daten weiterhin semestral (wie im Jahr 2021) und nicht monatlich übermittelt werden müssen. Der Antrag wurde jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bearbeitet.
Mit 01.01.2022 sollte die Übermittlung der Daten an das Sistema TS automatisch mittels Registrierkasse erfolgen. Mit DL 146/2021 vom 02. Dezember 2021, wurde dies um ein Jahr, somit auf den 01.01.2023, aufgeschoben.
Strafe
Für jegliche unterlassene, verspätete oder fehlerhafte Übermittlung wird eine Strafe von Euro 100,00 pro Mitteilung verhängt.
Bruneck, am 27.01.2022
Verfasser: Dr. Ivan Preindl