Mit der Veröffentlichung des Ministerialdekrets vom 2. Februar 2022 hat das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen die Übermittlungsfristen der Daten an das Sistema TS für das Jahr 2022 neu festgelegt. Für das Jahr 2022 wird somit, wie dies bereits im Jahr 2021 der Fall war, die halbjährliche Fälligkeit hinsichtlich der Übermittlung der Gesundheitsdaten bestätigt.
Die Meldung muss somit weitherin semestral übermittelt werden, wobei hier folgende Fälligkeiten zu beachten sind:
Fälligkeit Jahr 2022:
1. Semester (01.01. - 30.06.) | Innerhalb 30.09.2022 |
2.Semester (01.07- - 31.12.) | Innerhalb 31.01.2023 |
Verfasser: Dr. Ivan Preindl
Bruneck, am 17.02.2022