Lotterie der Tageseinnahmen ab 01. Jänner 2021

Mehrmals wurde die Lotterie der Tageseinnahmen aufgeschoben, ab 01. Jänner 2021 soll diese definitiv starten. Der Sinn und Zweck dieser Maßnahme ist jener, die Bürger zu Zahlungen mit elektronischen Zahlungsmitteln (Kreditkarte, Debitkarte, Überweisungen etc.) zu animieren, damit diese weniger in Bar bezahlen. Damit soll die Schattenwirtschaft bekämpft werden, denn wenn die Zahlungen elektronisch getätigt werden, dann sind diese auch nachverfolgbar.
Teilnehmen können alle volljährigen und in Italien ansässigen Bürger. Diese Lotterie wird bereits in mehreren Ländern erfolgreich eingesetzt und nun auch von Italien übernommen.

Vorgehensweise

Damit man bei der Lotterie teilnehmen kann, müssen folgende Schritte eingehalten werden:

  • Einkäufe als Privatperson (ausserhalb der unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit) in Geschäften, welche ein Geschäftsdokument ausstellen;
  • Angabe des persönlichen Lotteriekodex (siehe unten), welcher auf dem Geschäftsdokument abgedruckt sein muss;
  • Übermittlung der Einnahmen und der Daten an die Agentur der Einnahmen mittels der telematischen Registrierkasse durch den Geschäftsbetreiber (siehe Verpflichtungen unten);

Bei jedem Einkauf mit Angabe des eigenen Lotteriekodex erhält man pro 1 Euro ein virtuelles Los, bis zu max. 1.000 Lose pro Einkauf.

Ausnahmen

Folgende Einkäufe können nicht für die Lotterie berücksichtigt werden:

  • Einkäufe, welche mittels Rechnung belegt sind;
  • Einkäufe innerhalb der unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit;
  • Einkäufe, welche an das nationale Gesundheitssystem gemeldet werden (sollte jedoch mit dem Bilanzgesetz 2021 geändert werden);
  • Einkäufe, bei denen die eigene Steuernummer mitgeteilt wird zum Zwecke der Absetzbarkeit von Spesen;

Lotteriekodex

Aus Privacy-Gründen kann nicht die Steuernummer als Kodex verwendet werden. Es muss auf der eigens eingerichteten Seite des Zollamtes https://www.lotteriadegliscontrini.gov.it/portale/ der Lotteriekodex generiert werden. Dies ist bereits seit 01. Dezember möglich. Man erhält den Lotteriekodex, indem man die Steuernummer eingibt. Bei jeder Eingabe der Steuernummer erhält man einen anderen Kodex, aber laut Anweisungen sind alle gültig für die Ziehung. Dazu ist keine Registrierung auf dem Portal nötig. Wenn man sich aber trotzdem registriert, dann kann man alle Kassazettel und Einkäufe nachverfolgen.
Der Lotteriekodex muss dem Geschäftsbetreiber vor jedem Einkauf mitgeteilt werden, welcher dann die Verpflichtung hat, den Kodex auf dem Geschäftsdokument ("documento commerciale") auszuweisen und zusammen mit den Tageseinnahmen zu übermitteln.

Vorschriften für die Unternehmen

Wie geschrieben, müssen die Unternehmen den Lotteriekodex auf dem Geschäftsbeleg ausweisen. Diese Informationen müssen dann zusammen mit den Tageseinnahmen übermittelt werden. Strafen für die unterlassene Anpassung bzw. dem Anführen auf dem Beleg sind nicht vorgesehen, der Konsument hat aber die Möglichkeit, den Unternehmer zu "melden". Das Risiko einer Finanzkontrolle ist somit erhöht.

Anpassung Registrierkassen: Unternehmen müssen die telematische Registrierkasse innerhalb 31. Dezember 2020 anpassen, damit diese den Lotteriekodex auf dem Geschäftsdokument ausweisen und telematisch an die Agentur der Einnahmen überweisen können. 

Preise

Die Preise gehen von 25.000 Euro bis 5.000.000 Euro. So gilt folgendes Schema:

Prämie     Häufigkeit der Ziehungen Anzahl Ziehungen
25.000 Euro Wöchentlich 15
100.000 Euro  Monatlich 10
5.000.000 Euro  Jährlich 1


Zusätzlich können auch die Geschäftsbetreiber und Inhaber von Geräten für die elektronische Bezahlung mit folgenden Prämien rechnen:

Prämie     Häufigkeit der Ziehungen Anzahl Ziehungen
5.000 Euro Wöchentlich 15
20.000 Euro  Monatlich 10
1.000.000 Euro  Jährlich 1


Die Mitteilung erfolgt mittels Mail oder SMS, so wie man sich auf dem Portal angemeldet hat. Auf jeden Fall erhält man eine schriftliche Mitteilung, auch wenn man sich nicht registriert hat.

 

Rundschreiben
Alle Rundschreiben
ATATCHITALYBOZENBRUNECKTOBLACHSAND IN TAUFERS
Öffnungszeiten
  • Montag - Donnerstag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
  • 14:30 - 17:00 Uhr
  • Freitag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
Bruneck
Nordring 25 - I - 39031
Fax.: +39 0474 572 399
Routenplaner
Bozen
Südtirolerstraße 40 - I - 39100
Fax.: +39 0474 572 389
Routenplaner
Sand in Taufers
Rathausstraße 4 - I - 39032
Fax.: +39 0474 572 397
Routenplaner
Toblach
Gebrüder Baur Straße 1 - I - 39034
Routenplaner