Landesbeitrag für betriebliche Investitionen 2021

Wie schon in den letzten Jahren wurde von der Landesregierung eine zeitlich befristete Förderung für betriebliche Investitionen beschlossen (Beschluss Nr. 48 vom 26.01.2021). Die Richtlinien zur Vergabe der Förderung sind gegenüber dem Vorjahr, mit wenigen Ausnahmen (die im Wesentlichen Klarstellungen beinhalten), gleich geblieben.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Eckpunkte zu der Förderung dargestellt:  

Ausmaß der Förderung

  • 20 % Kapitalbeitrag von der Investitionssumme in materielle oder immaterielle Vermögenswerte, wobei die Mindestinvestitionssumme bei € 20.000,00 und die maximale Investitionssumme bei € 500.000,00 liegt

Wichtige Einschränkungen

  • Nicht unter die Förderung fallen Betriebe aus dem Bereich Tourismus.
  • Nicht zulässig sind Investitionen in Immobilien (gilt für alle Sektoren!)
  • Nicht zulässig sind reine Austauschinvestitionen, d.h. z.B. eine Maschine wird gegen eine andere getauscht. Die Investitionen müssen dazu führen, dass der Betrieb bspw. erweitert wird, dass er neue Produkte herstellt, oder dass er seinen Produktionsprozess ändert.
  • In den Genuss der Förderung können nur Klein- und Kleinstunternehmen kommen.
  • Die Förderung ist mit der Förderung gemäß Sabatini-Gesetz nicht kumulierbar.

Sonderfall Fahrzeuge

Im Bereich der Fahrzeuge hat es Klarstellungen gegeben: Förderfähig sind wie im Vorjahr Arbeitsfahrzeuge. Neu ist, dass die Arbeitsfahrzeuge näher definiert wurden. Als Arbeitsfahrzeuge gelten: Autokräne, Fahrbetonmischer und Autobetonpumpen.
Daneben gibt es noch ein paar Fahrzeugkategorien, die ebenfalls unter bestimmten Bedingungen in die Förderung hineinfallen (Fahrzeuge zur Personenbeförderung für Handelsagenten und Vertreter, Fahrzeuge zur Personenbeförderung für die Tätigkeiten Beförderung in Taxis und Verleih von Mietwagen mit Fahrer, Transportmittel, die als „Sonderfahrzeuge“ zugelassen sind, etc.).
Definitiv nicht in die Förderungen fallen, wie bereits im Vorjahr, „normale“ Transportmittel (sprich Transporter, LKWs etc.), sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge (Traktoren).

Wie kommt man zur Förderung?

Zu beachten ist, dass kein automatischer Anspruch auf eine Förderung besteht. Die Zuteilung der Förderung erfolgt nach einem Punktesystem. Je mehr Punkte jemand vorweisen kann, desto höher sind die Chancen, dass man die Förderung effektiv bekommt. Maximal können 120 Punkte erreicht werden.

Wofür bekommt man Punkte?

  • Wenn ein Betrieb in Maschinen der Art 4.0 investiert, bekommt er schon 30 Punkte. Aber Achtung: Die Punkte bekommt der Betrieb nur, wenn er nicht gleichzeitig Steuerguthaben für diese Investitionen beansprucht (In der Regel haben die Betriebe daher in der Vergangenheit auf die 30 Punkte verzichtet).
  • Wenn ein Betrieb seinen Sitz in einem strukturschwachen Gebiet hat, bekommt er 15 Punkte (Die Liste mit den strukturschwachen Gebieten ist diesem Rundschreiben beigefügt). Ebenso, wenn es sich um ein Frauenunternehmen oder ein neues Unternehmen handelt.
  • Daneben gibt es eine Reihe von Voraussetzungen, wofür man jeweils 10 Punkte bekommt (ISO/SOA-Zertifizierung, Unidiplom, Meisterbrief, bestehender Lehrvertrag im Betrieb, Legalitätsrating)

Höhe der finanziellen Mittel

Die Summe der Förderungen ist insgesamt mit 3,0 Mio. Euro begrenzt (im Vorjahr wurden noch 6,0 Mio. zur Verfügung gestellt). Die 3,0 Mio. Euro verteilen sich dabei wie folgt: 1,25 Mio. Euro für Unternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten der Sektoren Handwerk und Industrie, 1,25 Mio. Euro für Unternehmen mit mehr als 9 und bis zu 49 Beschäftigten der Sektoren Handwerk und Industrie, 0,5 Mio. Euro für Unternehmen der Sektoren Handel und Dienstleistungen.

Wann muss die Investition getätigt werden?

Die Investition muss sich auf das Jahr 2021 beziehen, d.h. zumindest müssen Bestellung und Anzahlung 2021 erfolgen, die Lieferung und die Endrechnung können auch erst 2022 stattfinden. Die Anzahlung muss dabei mindestens 20 Prozent der genehmigten Summe betragen.

Bis wann müssen die Anträge auf eine Förderung eingereicht werden?

Die Anträge müssen bis zum 30. April 2021 eingereicht werden.

Wie können die Anträge auf eine Förderung eingereicht werden?

Die Anträge können ausschießlich über das Sistema Pubblico di Identità Digitale (SPID) eingereicht werden. Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Abwicklung der Anträge behilflich.

Grundsätzlich gilt: Bei jeder Investition muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Förderkriterien erfüllt werden und ob reelle Chancen bestehen, eine Förderung zu erhalten. In der Vergangenheit haben auch Betriebe mit einer niedrigen Punkteanzahl durchaus Beiträge erhalten.
 

Bruneck, am 11.02.2021
Mag. Dejan Pupovac

 

 

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