Landesbeiträge für betriebliche Investitionen 2025

Die Südtiroler Landesregierung hat mit Beschluss Nr. 832 vom 08.10.2024 wiederum die zeitlich befristete Förderung für den Ankauf von beweglichen Gütern von Klein- und Kleinstunternehmen neu aufgelegt. Während die Kriterien hinsichtlich der Punktevergabe gegenüber dem Vorjahr großteils unverändert geblieben sind, betrifft eine wesentliche Neuerung diesmal den Zeitraum der Antragstellung. 

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Eckpunkte zu der Förderung:  

Ausmaß der Förderung

  • 20 % Kapitalbeitrag von der Investitionssumme in materielle oder immaterielle Vermögenswerte, wobei die Mindestinvestitionssumme Euro 15.000,00 beträgt, die maximale Investitionssumme hingegen Euro 500.000,00.
 

Wichtige Einschränkungen

  • Nicht unter die Förderung fallen Betriebe aus dem Bereich Tourismus.
  • Nicht zulässig sind Investitionen in Immobilien, Grundstücke sowie jede Art von Baumaßnahmen, auch z.B. das Einziehen von Trennwänden (gilt für alle Sektoren!).
  • Nicht zulässig sind reine Austauschinvestitionen, d.h. z.B. eine Maschine wird gegen ein neueres Modell getauscht, ohne dass es zu einer großen Verbesserung kommt. Die Investitionen müssen dazu führen, dass der Betrieb erweitert wird, d.h. dass dieser neue Produkte herstellt oder dass er seinen Produktionsprozess ändert.
  • In den Genuss der Förderung können nur Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten kommen.
  • Die Förderung ist mit der Förderung gemäß Sabatini-Gesetz nicht kumulierbar.
     

Förderfähige Investitionen

In den Richtlinien sind folgende Anlagenkategorien aufgezählt, für die um eine Förderung angesucht werden kann: 
 
  • Einrichtungsgegenstände (ausdrücklich ausgenommen sind Beleuchtungskörper)
  • Hardware
  • Software
  • Maschinen
  • Geräte
  • Bestimmte Fahrzeuge
     

Sonderfall Fahrzeuge 

Grundsätzlich werden nur bestimmte Fahrzeugarten gefördert. Dazu zählen gewisse Arbeitsfahrzeuge, wie Autokräne und Fahrbetonmischer, sowie spezielle Fahrzeuge, die für geschäftliche Zwecke wie Personenbeförderung im Rahmen von Taxi- oder Mietwagenservices genutzt werden. 
Fahrzeuge, die als „Sonderfahrzeuge“ zugelassen sind, sind ebenfalls förderfähig.

Nicht förderfähig sind hingegen gewöhnliche Transportmittel wie Transporter oder LKWs sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktoren.

Wie kommt man zur Förderung?

Zu beachten ist, dass wie in der Vergangenheit auch schon, kein automatischer Anspruch auf eine Förderung besteht. Die Vergabe der Förderung basiert auf einem Punktesystem. Je mehr Punkte jemand vorweisen kann, desto höher sind die Chancen, dass man die Förderung effektiv bekommt. Maximal können 120 Punkte erreicht werden.

Wofür bekommt man Punkte?

  • Das Punktesystem, das die Fördervergabe regelt, wurde im Wesentlichen beibehalten. Bei Vorliegen eines der folgenden Kriterien erhalten Antragsteller die maximale Punktezahl von jeweils 30 Punkten:
  1. Frauenunternehmen; 

  2. Neues Unternehmen;

  3. Innovative Start-up (neu hinzugekommen);

  4. Unternehmen, welche im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder -übernahme übernommen werden, wobei Nachfolge oder Übernahme nicht länger als sechs Monate zurückliegen dürfen;

  5. Nachhaltige Unternehmen: Unternehmen mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung oder Anschaffung eines E-Autos oder einer PV-Anlage in den letzten fünf Jahren;

  6. ein im Zeitpunkt der Antragstellung beim antragstellenden Unternehmen bestehender Lehrvertrag;

  7. die Ausübung einer Einzelhandelstätigkeit in einem peripheren Gebiet;

  • 15 Punkte generiert der Erhalt von Förderungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den letzten fünf Jahren sowie die Nutzung leerstehender Gewerbe- oder Handelsflächen für Investitionen, die sich nicht im Eigentum des antragstellenden Unternehmens befindet.
  • 15 Punkte erhalten außerdem Betriebe, die ihren Sitz in einem strukturschwachen Gebiet haben (die Liste mit den strukturschwachen Gebieten ist diesem Rundschreiben beigefügt). Daneben erhalten Unternehmen mit den Zertifizierungen „audit familieundberuf“ oder „Geschlechtergleichheit UNI PdR 125:2022“ ebenfalls 15 Punkte.
  • Daneben gibt es eine Reihe von Voraussetzungen, wofür man jeweils 10 Punkte bekommt (ISO/SOA-Zertifizierung, Kooperationsvertrag mit anderen Unternehmen, Unidiplom, Meisterbrief, Legalitätsrating)
  • Investitionsvorhaben von Unternehmen, die bereits bei den letzten 2 Förderprogrammen mitgemacht haben und Beiträge erhalten haben, erhalten dagegen 0 Punkte. Jene Betriebe können zwar nach wie vor Anträge stellen, müssen aber darauf hoffen, dass Geldmittel übrigbleiben, damit sie eventuell ebenfalls noch zum Zug kommen.
     

Höhe der finanziellen Mittel

Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 3,0 Mio. Euro bereit. Die 3,0 Mio. Euro verteilen sich dabei wie folgt: 1,25 Mio. Euro für Unternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten der Sektoren Handwerk und Industrie, 1,25 Mio. Euro für Unternehmen mit mehr als 9 und bis zu 49 Beschäftigten der Sektoren Handwerk und Industrie, 0,5 Mio. Euro für Unternehmen der Sektoren Handel und Dienstleistungen. 

Unklar ist derzeit, ob die Fördermittel (so wie im Vorjahr) nachträglich aufgestockt werden. Dies hängt davon ab, ob zusätzliche finanzielle Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen sowie ob es wiederum zu einer hohen Anzahl an eingereichten Bewerbungen kommt.

Wann muss die Investition getätigt werden?

Die Investition muss sich auf das Jahr 2025 beziehen, d.h. zumindest müssen Bestellung und Anzahlung 2025 erfolgen, Lieferung und Endrechnung können auch erst 2026 stattfinden. Die Anzahlung muss dabei mindestens 20 Prozent der genehmigten Summe betragen.

Abweichend davon wird unter einer Investition 2025 auch eine Investition verstanden, wenn die Bestellung und/oder die Lieferung und/oder die Anzahlung im Jahr 2024 erfolgen. Dies liegt daran, dass für den Beitrag 2025 schon im laufenden Jahr 2024, nämlich ab dem 04. November 2024, angesucht werden kann.
 

Bis wann müssen die Anträge auf eine Förderung eingereicht werden?

Die Einreichfrist der Anträge läuft vom 04. November 2024 bis zum 28. Februar 2025, 12:00 Uhr. 

Hinsichtlich der zugelassenen Investitionsvorhaben werden von der Abteilung Wirtschaft der Provinz Rangordnungen erstellt. Die provisorischen Rangordnungen werden auf der Webseite https://wirtschaft.provinz.bz.it/de/home innerhalb 15. April 2025 veröffentlicht.

Wichtig: Wie gewohnt müssen die Anträge vor Beginn des entsprechenden Investitionsvorhabens eingereicht werden. Als Beginn gilt dabei nicht nur die Ausstellung von Ausgabenbelegen, sondern jegliche die Investition unumkehrbar machende rechtliche Verpflichtung, wie z.B. Bestellungen und Auftragsbestätigungen.
 

Wie können die Anträge auf eine Förderung eingereicht werden?

Die Anträge können ausschließlich online über das Sistema Pubblico di Identità Digitale (SPID) eingereicht werden. Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Abwicklung der Anträge behilflich.

Grundsätzlich gilt: Firmen, die neu in den Förderprozess einsteigen oder in diesen wieder einsteigen und eines der Kriterien, wofür es die maximale Punkteanzahl von 30 Punkten gibt, erfüllen, haben bei den aktuellen Punktevergabe-Kriterien die besten Chancen – stets unter der Voraussetzung, dass die grundsätzlichen Förderkriterien im Einzelnen erfüllt werden.

 
Bruneck, am 28.10.2024
Verfasser: Mag. Dejan Pupovac

 

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