Hilfspaket des Staates

Verlustbeiträge

Wie auch bereits im Vorjahr werden Verlustbeiträge für Unternehmen ausgezahlt. Dieses Mal sollen jedoch die Ateco-Kodexe wegfallen und der Verlustbeitrag allen Unternehmern und Freiberuflern zustehen, welche einen gewissen Umsatzrückgang erlitten haben. Der Verlustbeitrag soll dieses Mal auch mittels F24 verrechnet werden, sodass man nicht lange auf die Geldmittel warten muss, sondern umgehend mit laufenden Steuerschulden verrechnen kann. Die Modalitäten sind folgende:

  • Umsatz (steuerlich, nicht Mwst.) unter 5 Mio. Euro im Jahr 2019;
  • Umsatzrückgang in den Monaten Jänner-Februar 2021 im Vergleich zu den Monaten Jänner-Februar 2019 in Höhe von mind. 33%;
  • Höhe des Beitrags wird berechnet auf den Umsatzrückgang: 20% wenn Einkommen unter 400.000 Euro im Jahr 2019; 15% bei unter 1 Mio. Euro und 10% unter 5 Mio. Euro.

Der Beitrag darf nicht mehr als 150.000 Euro ausmachen und beträgt wie beim alten Verlustbeitrag mind. 1.000 Euro für Einzelunternehmen und 2.000 Euro für andere Unternehmen. Ausdrücklich wird festgeschrieben, dass die Verlustbeiträge nicht der Besteuerung unterliegen.


Bruneck, am 08.03.2021
Dr. Markus Hofer

 

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