Hilfspaket der Autonomen Provinz Bozen

Das Hilfspaket soll als Ergänzung zu den Maßnahmen des Staates dienen und ist über 500 Mio. Euro schwer. Es geht um die 4 Bereiche: Privatpersonen, Familien, Unternehmen und Freiberufler. Vor allem geht es darum, Existenzen zu sichern und Liquidität zu schaffen, weshalb die Fördermaßnahmen an teils hohe Voraussetzungen gekoppelt sind.

Hilfen für Einzelpersonen und Familien

  • Ausdehnung der bestehenden Covid-Hilfen auf weitere Arbeitskategorien und -situationen;
  • Anpassung der Höchstgrenzen für Einkommen und Vermögen;
  • Verlängerung des Zeitraums für die Beanspruchung der Leistungen;
  • Erhöhung der ausbezahlten Beträge

Gesuchszeitraum: ab Mai

Hilfen für Unternehmen und Freiberufler - Verlustbeiträge (100 Mio. Euro)

Anspruchsberechtigte:

Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen in den Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe, Privatzimmervermieter, Urlaub auf dem Bauernhof, Gärtnereien, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissesn.

Voraussetzungen:

  • Einkommen unter 50.000 Euro bzw. 85.000 Euro bei Gesellschaften
  • Mindestumsatz 2019: noch zu definieren
  • Umsatzrückgang 01.10.2020-31.03.2021: mindestens 30% (im Vergleich zu ?)

Beitrag

  • 3.000 Euro bis max. 10.000 Euro

Gesuchszeitraum: ab Mitte April mit Auszahlung innerhalb vier Wochen
Die Verlustbeiträge sind somit ähnlich aufgebaut, wie die Verlustbeiträge um welche letztes Jahr angesucht werden konnte. Dadurch, dass der Umsatzrückgang nur auf die Covid-relevanten Monate Oktober-März gerechnet wird, werden hier deutlich mehr Unternehmen um den Beitrag ansuchen können. Man hofft, dass für die Berechnung der Obergrenze des Einkommens (50.000 bzw. 85.000 Euro) das Jahr 2020 zu Rate gezogen wird und nicht das Jahr 2019, da im Jahr 2019 die Unternehmen ein normales Jahr hatten und somit viele nicht in den Genuss des Beitrages kommen würden. Andererseits muss das Jahr 2020 erst abgeschlossen werden und somit kann es sein, dass man erst viel später als April ansuchen kann, sodass die Fördergelder erst im Frühsommer ausgezahlt werden.

Hilfen für Unternehmen und Freiberufler - Fixkostenzuschüsse (280 Mio. Euro)

Anspruchsberechtigte:

Unternehmen in den Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe, Gärtnereien, Milch- und Weinwirtschaft;

Voraussetzungen:

  • Umsatzrückgang 01.04.2020-31.03.2021: mindestens 30% (im Vergleich zu ?)
  • Die Angaben müssen durch den Wirtschaftsberater bestätigt werden.

Beitrag

  • Umsatzrückgang: ab 30%: Beitrag 30%
  • Umsatzrückgang ab 40%: Beitrag 40%
  • Umsatzrückgang ab 50%: Beitrag 50%

Höchstbetrag: 100.000 Euro
Gesuchszeitraum: ab Anfang Juni mit Auszahlung ab Anfang Juli, wobei Banken ab Ende April dies vorfinanzieren können

Aufschub/Stundung von Darlehen (100 Mio. Euro)

Es wurde ein neues Abkommen zwischen dem Land Südtirol, den Banken und den Garantiegenossenschaften abgeschlossen. Es sieht keine direkte Stundung von Darlehen vor, aber eine Aufnahme von neuen zinsbegünstigten Darlehen zur Überbrückung und zur unmittelbaren Beschaffung von Liquidität. So gibt es fünf unterschiedliche Kredite, welche hier in Kurzform wiedergegeben werden und im Anhang zum Rundschreiben detailliert aufgelistet sind:

  • Familienkredite zwischen 3.000 Euro und 10.000 Euro;
  • Kleinkredite für Unternehmen bis 35.000 Euro;
  • Kleinkredite für Unternehmen bis 30.000 Euro;
  • Kredite für Unternehmen bis 300.0000 Euro;
  • Kredite für Unternehmen bis 1.500.000 Euro.

Das Ansuchen erfogt ab dem 05. März und bis zum 07. Juni bei den lokalen Banken.
Zusätzlich zu den Krediten gibt es KMU-Krisenfond, damit Liquidität beschafft und strategische Investitionen finanziert werden können.

Aussetzung aller Gemeindesteuern (150 Mio. Euro)

Aufschub der Zahlungsfrist für verschiedene Abgaben:

  • GIS (Zahlung innerhalb 15.12.2021)
  • Müll / Wasser / Abwasser (30.06.2021)
  • Konzessionsgebühren (15.12.2021)

Weiteres werden jene Gebühren (Kindergarten, Schulsausspeisung, Kleinkinderbetreuung) ausgesetzt, welche aufgrund von Covid-19 eingestellt wurden.

 

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