Bekanntlich wurden mit Bilanzgesetz 2023 (Gesetz Nr. 179/2022) und dem Dekret „bollette“ (DL Nr. 34/2023) für die Lieferung von Methangas für den privaten Haushalt und die Industrie, sowie für Fernwärmelieferungen im I. und II. Trimester 2023 der reduzierte MwSt.-Satz von 5% festgelegt.
Mit dem Dekret DL Nr. 57/2023 wurde der reduzierte MwSt.-Satz von 5% nun auch für Lieferungen im III. Trimester 2023 (Juli, August, September) von Methangas für den privaten Haushalt und die Industrie, sowie für Lieferungen von Fernwärme verlängert.