Förderung von Photovoltaikanlagen auf Dächern landwirtschaftlicher Betriebe

Das Ministerium für Landwirtschafts-, Ernährungs- und Forstpolitik (Mipaaf) unterstützt mit der Maßnahme „Parco Agrisolare“ Investitionen für den Bau von Photovoltaikanlagen auf Dächern landwirtschaftlicher Betriebsgebäude. Die vorgesehenen Geldmittel belaufen sich auf 1,5 Milliarden Euro. Die Förderung kann ein Ausmaß von 40% bis 60% der förderfähigen Ausgaben erreichen.

Gefördert wird grundsätzlich die Installation von Photovoltaikanlagen mit einer Höchstleistung zwischen 6kWp und 500 kWp auf Dächern von landwirtschaftlich genutzten Gebäuden. Im Zusammenhang mit der Installation der PV-Anlagen werden auch Speichersysteme, elektrische Ladestationen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude (u.a. Entfernung und Entsorgung von Asbest, Wärmedämmung oder Belüftungssysteme) gefördert.

Wer darf ansuchen?

Folgende Betriebe sind berechtigt:

  • Landwirtschaftliche Einzelbetriebe oder Gesellschaften
  • Landwirtschaftliche Genossenschaften und deren Konsortien
  • Agroindustrielle Betrieb

HINWEIS: Nicht berechtigt sind die von der MwSt.-Registerführung befreiten landwirtschaftlichen Betriebe (Vorjahresumsatz < Euro 7.000)

Wann und wie kann angesucht werden?

Das Ansuchen kann über das Portal des GSE –Gestore dei Servizi Energetici- gestellt und im Zeitraum vom 27. September 2022 (ab 12:00 Uhr) und bis spätestens 27. Oktober 2022 (bis 12:00 Uhr) eingereicht werden. Die Förderungen werden bis zur Erschöpfung der Geldmittel gewährt, was bedeutet, dass die zeitliche Reihenfolge ausschlaggebend sein wird.

ACHTUNG: Der Hauptbestandteil des Ansuchens besteht aus dem technischen Bericht eines befähigten Technikers. Somit ist es empfehlenswert zuallererst einen Techniker zu finden und hinzuzuziehen, welcher einen derartigen Bericht verfasst und auch nach Möglichkeit das Fördergesuch stellen kann.

Bruneck, am 21.09.2022
Verfasser: Dr. Ivan Preindl

 

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