Die Handelskammer Bozen fördert mittels der Initiative „Digitalisierung I4.0“ Digitalisierungsprojekte von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Ziel, die Unternehmen in ihrer digitalen Transformation zu unterstützen.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Die Förderung richtet sich an Kleinst-, kleine- und mittlere Unternehmen mit Sitz in Südtirol, unabhängig vom Sektor oder der ausgeübten Tätigkeit. Diese werden gemäß Anhang I der Verordnung Nr. 651/2014/EU der Europäischen Kommission folgendermaßen klassifiziert:
- Kleinstunternehmen: <10 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro
- Kleine Unternehmen: <50 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro
- Mittlere Unternehmen: <250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro
Jedes Unternehmen kann nur einen Antrag auf Förderung stellen. Ebenso sind miteinander verbundene Unternehmen nur für einen Antrag zugelassen.
Welche Projekte werden gefördert?
Digitalisierungsprojekte in folgenden technologischen Bereichen werden gefördert:
- Robotik (Fortgeschrittene und kollaborative Robotik)
- Mensch-Maschine-Schnittstellen (Lösungen zur Optimierung der Interaktion zwischen Menschen und Maschinen)
- Additive Fertigung (3D-Druck und schnelle Prototypenerstellung)
- Internet der Dinge (Vernetzung von Maschinen und Geräten)
- Computing-Technologien (Cloud, High Performance Computing Fog und Quantum Computing)
- Cybersecurity und Business Continuity (Schwachstellenanalysen, Penetrationstests usw.)
- Datenmanagement (Big Data, Analytics und Künstliche Intelligenz)
- Blockchain (Lösungen zur Datensicherheit und Nachverfolgbarkeit)
- Immersive Technologien (Augmented Reality, Virtual Reality und 3D-Rekonstruktionen)
- Simulation und Cyber-physische Systeme (Digitale Zwillinge und andere Simulationslösungen)
- Digitale Integration (Vertikale und horizontale Integration entlang der Wertschöpfungskette)
- Lieferkettenoptimierung (Digitale Lösungen für die Supply Chain)
- E-Commerce (Systeme zur digitalen Vermarktung)
- Energie- und Produktionsmonitoring (Systeme zur Datenerfassung und -überwachung von Energie- und Produktionsdaten
Was genau wird gefördert?
Im Rahmen der Digitalisierungsinitiative werden Beratungsleistungen und ggf. der Ankauf von Gütern und Dienstleistungen gefördert.
Falls ein Antrag sowohl Beratungsleistungen als auch die Anschaffung von Gütern und Dienstleistungen umfasst, so ist zu beachten, dass das Ausmaß der Beratungskosten mindestens 30% des Budgets umfassen muss, die Anschaffung von Gütern und Dienstleistungen hingegen maximal 70% des Budgets umfassen darf. Anträge, welche keine Ausgaben für Beratungsleistungen vorsehen, werden als nicht förderfähig eingestuft.
Zudem ist zu beachten, dass die Beratungsleistungen durch genau spezifizierte Anbieter durchgeführt werden müssen, damit sie als förderfähig anerkannt werden.
Nicht gefördert werden ausdrücklich Beratungsleistungen für gewöhnliche Verwaltungs-, Betriebs- oder Handelstätigkeiten, der Ankauf von Standard-IT-Hardware für Büroausstattung (PC, Laptop, Tablet, Server, etc.) und Personalkosten.
Ausmaß der Förderung
Die Förderung der Handelskammer deckt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben als Verlustbeitrag ab und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Folgende Grenzen sind hierbei zu beachten:
- Maximaler Förderbetrag: 10.000,00 Euro
- Mindestbetrag der Investitionen: 3.000,00 Euro
Für Unternehmen im Besitz des sog. Legalitätsratings ist eine zusätzliche Prämie iHv. 250,00 Euro vorgesehen.
Insgesamt stehen Fördermittel iHv. 600.000,00 Euro bereit.
Wie kann um die Förderung angesucht werden?
Die Antragstellung erfolgt über eine von der Handelskammer bereitgestellte Plattform namens RESTART im Zeitraum zwischen 17. Februar 2025 (10:00 Uhr) und 19. Februar 2025 (16:00 Uhr).
Dem Antrag ist neben dem Gesuchsformular eine Projektbeschreibung, eine Eigenerklärung sowie die entsprechenden Kostenvoranschläge beizulegen. Zu beachten ist, dass auf der Plattform nur digital unterzeichnete Dokumente (mit CAdES-Unterschrift) hinauf geladen werden können.
Wichtig: Die Anträge werden nach dem Zeitpunkt des Antragseingangs gereiht, d.h. je früher ein Ansuchen eingereicht wird, umso größer ist die Chance auf Zugang zur Förderung.
Verfasser: Dr. Thomas Hainz