Europäische Erbschaft

Es ist nicht unüblich, dass Staatsbürger eines bestimmten Staates in einem anderen Staat leben. Verstirbt nun diese im Ausland wohnhafte Person, so stellen sich oft grenzübergreifende Problematiken hinsichtlich der Abwicklung der Erbschaft, des anwendbaren Rechts, usw.
Um diesen Sachverhalt einvernehmlich zu regeln, wurde auf europäischer Ebene die Verordnung Nr. 650/2012 erlassen. 
Mit dieser Verordnung wurde als Grundprinzip eingeführt, dass für Entscheidungen in Erbsachen die Gerichte jenes Staates zuständig sind, in welchem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (also unabhängig von der Staatsbürgerschaft).
Dasselbe Prinzip gilt für das jeweils anzuwendende Recht, d.h. die gesamte Rechtsnachfolge (und somit die Regelung über die Erbfähigkeit, Pflichterben, jeweiligen Erbquoten, Rechte der Erben, Haftungen für Schulden, usw.) wird vom Recht jenes Staates geregelt, in welchem der Erblasser bei seinem Ableben seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. 
Jedenfalls lässt dieses Grundprinzip auch Ausnahmen zu. So kann eine Person (mit Testament) bestimmen, dass das Recht jenes Staates anzuwenden ist, dem sie im Zeitpunkt des Todes angehört (also dessen Staatsbürgerschaft sie hat).
Dieses so anzuwendende Recht regelt die gesamte Erbschaft; unabhängig davon, wo sich die Verlassenschaftsgüter (egal ob mobile oder immobile Sache) befinden.
Mit dieser EU-Verordnung Nr. 650/2012 wurde auch ein „europäischer Erbschein“ eingeführt. Dieser Erbschein ist in allen Staaten der Europäischen Union gültig und dessen Erlass ist auch einheitlich geregelt. Damit wird die Umsetzung einer Erbschaft eines in einem anderen Staat wohnhaften und dort verstorbenen Erblassers vereinheitlicht und einfacher gestaltet. 

In jedem Fall kann Ihnen unsere Kanzlei in der Abwicklung einer Verlassenschaft (ob nun grenzüberschreitend oder nicht) gerne beratend zur Seite stehen und auch alle diesbezüglich notwendigen Schritte (Erbschaftsmeldung, Erbschein, grundbücherliche und katastermäßige Umschreibungen, usw.) erledigen. 
 

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