Das Bilanzgesetz 2021 (Gesetz Nr. 178/2020) sieht eine Änderung hinsichtlich der Vorgehensweise zur Übermittlung der Daten, von Eingangs- und Ausgangsrechnungen von bzw. an nicht ansässigen Unternehmen/Dienstleister vor. Bisher wurden die Daten immer quartalsmäßig mittels der Meldung der Auslandsumsätze ("Esterometro") an das Steueramt innerhalb Ende des Folgemonats gemeldet.Ursprünglich sollte die Neuerung mit 01.01.2022 in Kraft treten. Gemäß Umwandlungsgesetz zum Gesetzesdekret Nr. 146/2021 soll dieser Termin jedoch auf den 01.07.2022 aufgeschoben werden. Demzufolge können die Daten weiterhin mittels den bestehenden Modalitäten und Fälligkeiten übermittelt werden. Hierzu die Fälligkeiten:
Zeitraum | Fälligkeit |
Oktober - November - Dezember 2021 | 31. Jänner 2022 |
Jänner - Februar - März 2022 | 30. April 2022 |
April - Mai - Juni 2022 | 31. Juli 2022 |
Hinweis: Freiwillig kann die Übermittlung der Daten mittels XML-File jedoch schon ab 01.01.2022 erfolgen. In einem getrennten Rundschreiben werden wir ausführlich über die neuen Übermittlungsmodalitäten berichten.