Jedes Jahr wird vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen der gesetzliche Zinsfuß veröffentlicht, welcher dann eine breite Anwendung im Zivil-, Handels- und Steuerrecht findet. Der aktuell geltende Zinssatz von 0,01% wird ab 01. Jänner 2022 auf 1,25% erhöht, sodass die freiwilligen Berichtigungen wesentlich teurer werden. Der Zinssatz gilt bis auf Widerruf oder Änderung.