Mit Dekret vom 27.08.2019 wurde rückwirkend ab 01.01.2019 der MwSt.-Kompensierungssatz für bestimmte Holzarten von 2% auf 6% erhöht. Nachfolgend die Übersicht. Nachdem die Erhöhung der Kompensierungssätze ab 01.01.2019 gilt, kann von den Landwirten mit Pauschalabrechnung die MwSt. in der MwSt.-Jahreserklärung „aufgeholt“ werden.Tab. A, Parte I (Prodotti agricoli e ittici):